23. Juli 2009
Angriffe gegen Verband unbegründet
Mit Beschluss vom 19. Juni 2009 hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München seine Absicht beschlossen, die Berufung von Johann Schöpf (Berlin) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10. Februar 2009 als unbegründet zurückzuweisen.
Das Landgericht hatte bereits im Februar bestätigt, dass die Vorwürfe des Klägers gegen die Durchführung des Verbandstages am 3. und 4. Oktober 2007 insgesamt unbegründet waren. Dieser Meinung schloss sich nun auch das Oberlandesgericht in einem dem Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland zugestellten begründeten Beschluss an (AZ. 8 U 2225/09).
Wie in dieser Zeitung berichtet, hatte Johann Schöpf aus Berlin eine Klage gegen den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. eingereicht und angebliche Formfehler bei der Durchführung des Verbandstages gerügt. Nach Prüfung der Vorwürfe hatte das Landgericht München bereits am 10. Februar 2009 bestätigt, dass sowohl die Vorstandswahlen als auch die Satzungsneufassung rechtmäßig erfolgt seien und die vom Kläger behaupteten Formfehler gerade nicht vorlägen. Die Klage gegen den Verband wurde abgewiesen (siehe Folge 3 der Siebenbürgischen Zeitung vom 25. Februar 2009, Seite 3). Der Kläger wurde deswegen auch verpflichtet, die verursachten Kosten des Verfahrens zu tragen. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes hatte der Kläger Rechtsmittel beim Oberlandesgericht München eingelegt und seine Vorwürfe wiederholt.
Durch den nun zugestellten Beschluss hat das Oberlandesgericht nach Prüfung der Vorwürfe in der Begründung des Beschlusses festgehalten, dass die Berufung keine Aussichten auf Erfolg hat. Die Satzung des Verbandes sei bei Durchführung des Verbandstages ausreichend beachtet worden. Dem Kläger wurde zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit eingeräumt, seine Rechtsmittel unter Fristsetzung zurückzunehmen und das Verfahren zu beenden (§ 522 Abs. 2 Zivilprozessordung – ZPO).
Ein Zurückweisungsbeschluss nach dieser Vorschrift ergeht auf Grund einstimmiger Meinung des Gerichtes und ist nicht weiter anfechtbar.
Wie in dieser Zeitung berichtet, hatte Johann Schöpf aus Berlin eine Klage gegen den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. eingereicht und angebliche Formfehler bei der Durchführung des Verbandstages gerügt. Nach Prüfung der Vorwürfe hatte das Landgericht München bereits am 10. Februar 2009 bestätigt, dass sowohl die Vorstandswahlen als auch die Satzungsneufassung rechtmäßig erfolgt seien und die vom Kläger behaupteten Formfehler gerade nicht vorlägen. Die Klage gegen den Verband wurde abgewiesen (siehe Folge 3 der Siebenbürgischen Zeitung vom 25. Februar 2009, Seite 3). Der Kläger wurde deswegen auch verpflichtet, die verursachten Kosten des Verfahrens zu tragen. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes hatte der Kläger Rechtsmittel beim Oberlandesgericht München eingelegt und seine Vorwürfe wiederholt.
Durch den nun zugestellten Beschluss hat das Oberlandesgericht nach Prüfung der Vorwürfe in der Begründung des Beschlusses festgehalten, dass die Berufung keine Aussichten auf Erfolg hat. Die Satzung des Verbandes sei bei Durchführung des Verbandstages ausreichend beachtet worden. Dem Kläger wurde zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit eingeräumt, seine Rechtsmittel unter Fristsetzung zurückzunehmen und das Verfahren zu beenden (§ 522 Abs. 2 Zivilprozessordung – ZPO).
Ein Zurückweisungsbeschluss nach dieser Vorschrift ergeht auf Grund einstimmiger Meinung des Gerichtes und ist nicht weiter anfechtbar.
Schlagwörter: Verband
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Neueste Kommentare
- 28.08.2009, 20:50 Uhr von Fabritius: Hallo Brigi, Herr Schöpf bezhalt nicht die Zeitung, weil die nicht käuflich ist. Die Zeitung ... [weiter]
- 24.08.2009, 13:07 Uhr von Brigi: Damit ist der Bundesverband "aus dem Schneider" Was passiert aber mit dem neu gewählten Vorstand ... [weiter]
- 23.07.2009, 13:43 Uhr von welo: Schöpf gehört längst aus dem Verband ausgeschlossen. Wenn er nicht so geltungsbedürftig wäre und ... [weiter]
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