Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen in München konstituiert
Der Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ist neu konstituiert worden. Bei seiner ersten Sitzung am 23. November in München wurden die Zusammensetzung, Geschäftsführung und Tätigkeit des Gremiums neu geregelt in Abstimmung mit allen Mitgliedern des früheren Beirats für Vertriebenen- und Flüchtlingsfragen.
Wie die Ministerin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit- und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christa Stewens, zur Eröffnung der konstituierenden Sitzung erklärte, sei der neue Beirat, analog zum Aussiedlerbeirat beim Bundesministerium des Innern, in seiner Zusammensetzung gestrafft und damit wesentlich flexibler und effizienter. Originärer Auftrag des Beirats sei die Beratung der Staatsregierung bei aktuellen politischen Fragen, die die Belange der Vertriebenen und Spätaussiedler betreffen. Als Expertengremium soll der Ausschuss zu allen Fragen mit Vertriebenen- und Spätaussiedlerbezug gehört werden. Die Staatsregierung erhoffe sich von dem Beirat „wichtige Anregungen und Beiträge“, so die Ministerin.
Ministerin Christa Stewens (5. v. links) bei der konstituierenden Sitzung im bayerischen Sozialministerium mit den Mitgliedern des Beirats für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen: Bundesvorsitzender Dr. Bernd B. Fabritius (2. v. rechts), Herta Daniel (6. v. rechts), Christian Knauer, Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen in Bayern (6. v. links). Foto: Michael Leh
Dem Gremium, dessen Amtsperiode auf vier Jahre beschränkt ist, gehören 13 Mitglieder insbesondere aus den Vertriebenenverbänden und den Ministerien an, darunter seitens des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland der Bundesvorsitzende Dr. Bernd B. Fabritius sowie die stellvertretende Landesvorsitzende in Bayern, Herta Daniel. Die Geschäftsführung hat der Bund der Vertriebenen übernommen. Die Neuorganisation des Vertriebenenbeirats geht auf eine Bekanntmachung des Sozialministeriums vom 6. Juni 2007 zurück.
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