Ergebnisse zum Suchbegriff „Antragsfrist“
Artikel
Ergebnisse 21-27 von 27
Entwicklung des Häuserrückgaberechts in Rumänien
Zwei Tage vor Ablauf der - bereits einmal verlängerten - Frist zur Einreichung der Anträge nach dem Häuserrückgabegesetz (14. November 2001) hat die rumänische Regierung die Antragsfrist erneut verlängert. Anträge können nunmehr bis zum 14. Februar 2002 eingereicht werden. mehr...
Antragsfrist zur Häuserrückgabe um drei Monate verlängert
Die rumänische Regierung hat in einer Sitzung am 9. November beschlossen, die Antragsfrist zur Häuserrückgabe um weitere drei Monate, das heißt bis Mitte Februar 2002, zu verlängern. Um wirksam zu werden, muss der Dringlichkeitserlass noch im Amtsblatt der Regierung ("Monitorul Oficial") veröffentlicht werden. mehr...
Anträge auf Häuserrückgabe nur bis 14. November!
Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von enteigneten Immobilien in Rumänien können nur noch bis zum 14. November 2001 gestellt werden. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 10 vom 8. Februar dieses Jahres sind sämtliche Enteignungsmaßnahmen des kommunistischen Staates zwischen dem 6. März und 22. Dezember 1989 willkürlich und rechtswidrig. mehr...
Restitution: Antragsfrist offiziell verlängert
"Die Dringlichkeitsverordnung wird am 13. August im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht", so der Sprecher der rumänischen Regierung. mehr...
Regierung verlängert Fristen zur Antragstellung
Mit einem Dringlichkeitserlass hat das Bukarester Kabinett unter Premier Nastase am 19. Juli das Gesetz Nr. 10/2001 über die Rückgabe der unter kommunistischer Diktatur enteigneten Immobilien novelliert und einige der dort festgelegten Fristen um drei Monate verlängert. mehr...
Fragen und Antworten zum neuen rumänischen Restitutionsgesetz
Der Wirtschafts- und Siebenbürgenreferent der Landsmannschaft, Rechtsanwalt Detlef G. Barthmes, beantwortet an dieser Stelle und gegebenenfalls in weiteren Folgen dieser Zeitung die von Landsleuten am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der neuen gesetzlichen Regelung über die Rückgabe/Entschädigung enteigneter Häuser und Anlagen (ein ausführlicher Artikel des Rumänienexperten Michael Miess wurde bereits in der Ausgabe vom 30. März 2001 veröffentlicht). Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen vom Gesetz geregelten Fälle sowie wegen unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten und der sich erst nach und nach entwickelnden Praxis können diese Informationen - ebenso wie die telefonischen Auskünfte der Landsmannschaft und ihrer Referenten - lediglich eine erste Orientierungshilfe sein, eine im Einzelfall möglicherweise erforderliche anwaltliche Beratung jedoch nicht ersetzen. mehr...
Das neue Häuserrückgabegesetz - Kommentar und praktische Tipps
Das rumänische Rückgabegesetz von Wohnhäusern, Betriebs- und Industrieanlagen ist nach Bekanntgabe im rumänischen Amtsblatt am 14. Februar in Kraft getreten. Aus dem Restitutionsgesetzentwurf wurde - nach jahrelanger Hinhaltetaktik postkommunistischer Interessengruppen - ein fragwürdiges Entschädigungsgesetz, das den kommunistischen Raub an unbeweglichem Eigentum teilweise legitimiert. Der Jurist Michael Miess erläutert im Folgenden die Bestimmungen und Antragsfristen des neuen Gesetzes und zeigt auf, was die Betroffenen tun sollten. Wenn alle Rechtswege in Rumänien erschöpft sind, kann sogar der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg angerufen werden. Weitere Infos beim Siebenbürgen- und Wirtschaftsreferenten der Landsmannschaft, siehe Adresse am Ende des Artikels. mehr...