SbZ-Archiv - Stichwort »"Karin Roth" Konsulat«

Zur Suchanfrage wurden 154 Zeitungsseiten gefunden.

  • Folge 3 vom 25. März 1960, S. 5

    [..] ) * Wie wir wiederholt berichteten, konnten Volksdeutsche Heimatvertriebene, ohne Rücksicht auf ihre derzeitige Staatsangehörigkeit, bis zum . . beim Ausgleichsamt in Köln um Härtebeihilfen nach dem AKG über das zuständige deutsche Konsulat in Österreich ansuchen, wenn eine gegenwärtige Notlage vorliegt; die mit dem Vermögensschaden bzw. der Existenzvernichtung in ursächlichem ununterbrochenem Zusammenhang steht. Eine gegenwärtige Notlage liegt vor, wenn die Bestreit [..]

  • Folge 11 vom November 1959, S. 5

    [..] riegsfolgengesetz Die Frist zur Antragstellung nach diesem Gesetz läuft mit .. ab Anträge auf Gewährung von Härtebeihilfen müssen nach obigem Gesetz vorher bei dem nächsten deutschen Konsulat eingebracht werden. Derzeit werden Gesuche von österreichischen Staatsbürgern ohne näheres Eingehen auf ihren weiteren Inhalt abgewiesen. Dies widerspricht aber dem Gesetz und deshalb sollen die Gesuche unbedingt eingebracht und gegen die Abweisungen Beschwerden nach dem veröffen [..]

  • Beilage SdF: Folge 9 vom September 1959, S. 6

    [..] tsministerium herausgegeben hat. Mit einem solchen Vertrag ist man ziemlich gesichert. Jedenfalls ist es ratsam, sich in allen Fällen erst an das Sozialamt der Deutschen Botschaft in Paris zu wenden. Das Deutsche Konsulat und ein ,,Deutscher Hilfsverein" können ebenfalls helfend eingreifen. -- Da auch in Frankreich Not an Hausgehilfinnen ist, werden gerne besonders Deutsche angestellt, die dann im Hauhalt mithelfen. Die Eltern sollten sich aber in jedem Fall erst erkundigen, [..]

  • Folge 4 vom April 1958, S. 5

    [..] usbildungsbeihilfen, Hausratsbeihilfe und Darlehen zum Existenzaufbau zu. Das Durchführungsgesetz zur Auslegung und Anwendung vorstehender Bestimmung ist noch nicht ergangen und bei den Deutschen Konsulaten in Österreich sind noch keine Antragsformulare zu haben. Nach Mitteilungen von informierter Seite soll das Gesetz auch für (ehemalige) Volksdeutsche gelten, die am Stichtag (. . ) in Österreich.. waren. Nachdem der Leistungsbeginn der dauernden Beihilfen (Unterhalt [..]