Ergebnisse zum Suchbegriff „Unionsbuergern“
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Bundeskanzlerin Merkel will Sozialhilfe-Anspruch für EU-Ausländer einschränken
Berlin - Das Sozialgericht Berlin hat in einem Urteil vom 11. Dezember 2015 festgestellt, dass Bürger der Europäischen Union nicht automatisch Anspruch auf Sozialleistungen haben, und damit dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel widersprochen. Das BSG hatte Anfang Dezember 2015 geurteilt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland berechtigt sind, Sozialhilfe zu beziehen, auch wenn sie von Hartz IV ausgeschlossen sind. Die Kasseler Richter haben letztinstanzlich entschieden über den Fall einer rumänischen Familie, eines Griechen und einer seit Langem in Deutschland lebenden Frau aus Bosnien mit drei Kindern mit schwedischer Staatsangehörigkeit. Die Kläger hatten bei ihren zuständigen Jobcentern ohne Erfolg Arbeitslosengeld II beansprucht. mehr...
Zuzug von Aussiedlern erheblich erschwert
Das neue Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern), das am 20. Juni 2002 von Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnet wurde, tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft. Die Auswirkungen auf das Bundesvertriebenengesetz, insbesondere soweit Deutsche aus Rumänien betroffen sind, werden von Rechtsanwalt Dr. Johann Schmidt, dem Bundesrechtsreferenten der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland (LAG und BVFG), kommentiert. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich bezüglich des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der durch das neue Gesetz für Deutsche aus Rumänien ausgehöhlt wird. mehr...