Ergebnisse zum Suchbegriff „Uebergangsregelung Renten“

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4. April 2011

Interviews und Porträts

Bilanz der "Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen": Interview mit Ernst Bruckner

1996 hat der Bundestag das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz beschlossen, das die Aussiedler mit einer sofort wirksamen 40-Prozent-Kürzung der Entgeltpunkte aus den Zeiten im Herkunftsgebiet belastete. Zum solidarischen Kampf dagegen wurde die „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ unseres Verbands ins Leben gerufen. In ihrem Auftrag wurden zwei juristische Gutachten erstellt. Ab 1999 erreichte die Interessengemeinschaft wichtige Entscheidungen des Bundessozialgerichts und 2006 die große Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das zwar die Kürzung nicht als verfassungswidrig angesehen hat, aber ihre übergangslose, sofort wirksame Inkraftsetzung. Unser Verband reichte eine Petition an den Bundestag ein, der 2007 Nachzahlungen nur für die betroffenen Rentner beschlossen hat, deren Rentenbeginn zwischen 1996 und 2000 lag. Das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht haben die erneuten Versuche der Interessengemeinschaft, eine weiter gehende Übergangsregelung zu erreichen, zurückgewiesen. Die Rentenbehörden haben die Nachzahlungen inzwischen abgeschlossen, so dass unser Bundesvorstand die Tätigkeit der Interessengemeinschaft für beendet erklärt hat und die nicht verbrauchten Mittel bestimmungsgemäß unserem Sozialwerk überwiesen wurden. Im folgenden Gespräch mit Rechtsanwalt Ernst Bruckner, Bundesrechtsreferent des Verbandes der Siebenbürger Sachsen, hinterfragt Siegbert Bruss den Sinn und die Ergebnisse der Interessengemeinschaft. mehr...

1. Juli 2006

Verschiedenes

Bundesverfassungsgericht hat über 40-Prozent-Kürzung entschieden: Übergangsregeln müssen her!

Laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 30. Juni 2006 steht nun fest: Die 40-Prozent-Kürzung der Fremdrenten-Anwartschaften verletzt Betroffene insoweit in dem Grundrecht aus Artikel 2, Absatz 1, des Grundgesetzes, als diese auch für Berechtigte, die vor dem 1. Januar 1991 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genommen haben und deren Rente nach dem 30. September 1996 beginnt, ohne eine Übergangsregelung für die zum damaligen Zeitpunkt rentennahen Jahrgänge zur Anwendung kommt. mehr...

4. Dezember 2003

Ältere Artikel

Bundeskabinett hat die Rentenreform 2004 beschlossen. Stichtag für Übergangsregelungen auf den 31.12.2003 verschoben.

Am 3.12.2003 hat das Bundeskabinett mit dem "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz" und dem "Alterseinkünftegesetz" die wesentlichen Punkte der Rentenreform beschlossen. Die Gesetze sollen nun in den Bundestag eingebracht werden und im nächsten Jahr in Kraft treten. mehr...