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9. Januar 2013

Verbandspolitik

Rückschlag in den Verfahren zur Entschädigung für Russlanddeportation

Der Oberste Gerichtshofs Rumäniens (ICCJ) hat eine Entscheidung getroffen, die einen Rückschlag in den Bemühungen um eine gerechte Entschädigung für die Oper der Russlandverschleppung bedeutet. Nach einem Urteil dieses Gerichtes sollen sowohl Kriegsgefangenschaft als auch die Deportation von Zivilpersonen zur Zwangsarbeit nach Russland auf Grund des Kriteriums deutscher Volkszugehörigkeit keine Maßnahmen mit politischem Charakter sein. Der zeitliche Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes für die Entschädigung politisch Verfolgter (Gesetz 221/2009) soll eng auszulegen sein und damit die Russlandverschleppung im Januar 1945 nicht einschließen (Urteil Nr. 15 vom 12. November 2012, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens 837/12. Dezember 2012). mehr...