Ergebnisse zum Suchbegriff „Restitutionsgesetz“
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Restitutionsgesetz erneut geändert
Durch das Gesetz Nr. 368 vom 18. Dezember 2013 hat das Parlament Rumäniens das umstrittene und untaugliche Restitutionsgesetz Nr. 165 vom 17. Mai 2013 geändert. Es enthält neue Fristen und Zuständigkeiten und verschiebt Anträge nochmals auf die schon viel zu lange Bank. Wie Fristen und Termine in Rumänien eingehalten werden, ist allgemein bekannt und wurde schon im Kommentar zum Gesetz Nr. 165 vom 17. Mai 2013 in der Siebenbürgischen Zeitung behandelt (siehe "Neues Restitutionsgesetz in Rumänien – Täuschung und Enttäuschung"). mehr...
Info-Veranstaltung zum rumänischen Restitutionsgesetz in Stuttgart
Zu einer Info-Veranstaltung und Diskussion über das rumänische Restitutionsgesetz Nr. 165/2013 (siehe Artikel in dieser Zeitung) lädt „ResRo e.V Interessenvertretung Restitution in Rumänien“ alle Mitglieder und Interessierte für den 12. Oktober 2013 nach Stuttgart ein. mehr...
Neues Restitutionsgesetz in Rumänien – Täuschung und Enttäuschung
Wie in dieser Zeitung mehrfach berichtet, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Regierung Rumäniens im Oktober 2010 verpflichtet, binnen 18 Monaten die gesetzlichen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen, damit - Stichwort Restitution - Eigentumsrechte künftig geachtet und die Zahlung von Entschädigungen tatsächlich zügig gewährleistet werden. Diese Frist wurde auf Antrag zwei Mal bis 12. Mai 2013 verlängert. Das äußerst umstrittene Gesetz Nr. 165/2013 wurde am 17. April 2013 vom Parlament angenommen, Premier Victor Ponta hatte die Abstimmung über das Gesetz mit der Vertrauensfrage verknüpft (siehe Folge 7 vom 30. April 2013, Seite 1, und SbZ Online vom 23. April 2013). Eine Verfassungsklage der oppositionellen Demokratisch-Liberalen Partei (PDL) scheiterte. Staatspräsident Traian Băsescu unterzeichnete das Gesetz am 15. Mai 2013. mehr...
Bernd Fabritius: Aufruf zum Mitgestalten und zur Bewahrung der siebenbürgisch-sächsischen Identität
Der Heimattag der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl stand unter dem Motto „Wir gehören dazu! Dank und Verpflichtung“. Von diesem Leitwort ging der Bundesvorsitzende Dr. Bernd Fabritius in seiner Begrüßungsansprache am Pfingstsonntag, dem 19. Mai, aus, um für die Aufnahme der Siebenbürger Sachsen in Deutschland zu danken und um gleichzeitig deutlich zu machen, „dass wir Teil der deutschen Gesellschaft sind, dass wir hier Annahme und auch Unterstützung benötigen und dass wir dieser Gesellschaft dafür auch etwas zurückgeben können“. Bernd Fabritius forderte seine Landsleute auf, nicht gleichgültig oder bequem zu sein, sondern ihre Identität zu erhalten, ihr Kulturerbe zu pflegen und letztendlich ihre Gestaltungskraft zu erkennen: Ein besseres Miteinander entstehe nicht, wenn wir die Verantwortung nur bei anderen sehen, sondern durch Mitmachen und Gestalten. Der Bundesvorsitzende konnte seine Ansprache wegen einsetzenden Unwetters nur auszugsweise halten. Sie wird im Folgenden für die Leser der Siebenbürgischen Zeitung in voller Länge wiedergegeben. mehr...
Vertreterversammlung des Landesforums
Hermannstadt – Bei der zweiten ordentlichen Vertreterversammlung des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR) Ende April waren Vertreter der fünf Regionalforen und der DFDR-Stiftungen, der Ehrenvorsitzende des Landesforums, Dr. Paul Philippi, der Abgeordnete Ovidiu Ganț und Christiane Cosmatu, Unterstaatssekretärin im Departement für interethnische Beziehungen zugegen. mehr...
Forum beriet über Förderung
Hermannstadt – Das Bundesinnenministerium (BMI) veranschlagt für die Förderung der deutschen Minderheit in Rumänien in diesem Jahr 1,7 Millionen Euro. Diese Förderung war der wichtigste Tagesordnungspunkt auf der ersten Sitzung des Vorstandes des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR) am 9. Februar in Hermannstadt. mehr...
Vertriebenenbeirat des Bayerischen Sozialministeriums erörtert Fragen der Restitution und Rehabilitation
Der Beirat für Vertriebenen- und (Spät)Aussiedlerfragen des Bayerischen Sozialministeriums hat in seiner Herbstsitzung am 18. November 2010 das Thema Restitution und Rehabilitation aus einigen Herkunftsländern der Vertriebenen und (Spät)Aussiedler behandelt. Der Verband der Siebenbürger Sachsen war durch den Bundesvorsitzenden, Dr. Bernd Fabritius, und die Vorsitzende des Landesverbandes Bayern, Herta Daniel, vertreten. Die Vertreterin der Bayerischen Staatskanzlei, Oberregierungsrätin Hofmeister, berichtete über den Stand der gesetzlichen Entwicklungen in Kroatien und Serbien. mehr...
Rumänisches Parlament versucht Eigentumsrückgabe auszuhebeln
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Rumänien in den letzten zwei Jahren in ca. 155 Fällen wegen der Verletzung von Rechten bei der Eigentumsrückgabe verurteilt und zur Zahlung von ca. 15,5 Millionen Euro verpflichtet. Dennoch versuchen jetzt sowohl der Oberste Gerichtshof Rumäniens (Înalta Curte de Casație și Justiție) als auch das Parlament, die Rechte der Enteigneten noch stärker als bisher einzuschränken. Das Häuserrückgabegesetz 10/2001 sollte zum Nachteil der Enteigneten geändert werden, wurde aber von Staatspräsident Traian Băsescu gestoppt. Er verweigerte die Unterschrift und schickte das Gesetz zurück an das Parlament. mehr...
Das janusköpfige Monster Restitution in Rumänien
In Rumänien ist die Restitutionsfrage mittlerweile ein gesellschaftliches Problem mit zwei Gesichtern. Auf der einen Seite stehen die andauernden Schwierigkeiten der Antragsteller, unter ihnen viele Rumäniendeutsche. Einige haben sich jetzt zu einem Verein zusammengeschlossen, um ihre Interessen gemeinsam durchzusetzen. Auf der anderen Seite gewinnt die Situation der bisherigen Hausbewohner restituierter Gebäude immer mehr an Dringlichkeit. Fehlende Ersatzwohnungen und unbezahlbare Markt-Mietpreise stellen viele von ihnen nach dem Auszug vor Existenzsorgen. Der rumänische Staat glänzt angesichts beider Problematiken vor allem durch Untätigkeit – nicht zuletzt dank der vielfachen privaten Interessen hoher Staatsdiener. mehr...
Restitution von bis zu 100 ha Heuwiesen und Weideland möglich
In Ergänzung und Änderung der Bodenrückgabegesetze Nr. 18/1991, 169/1997, 1/2000 und 247/2005 ist am 25. Juni 2007 das Gesetz Nr. 193 vom 19. Juni 2007 in Kraft getreten. Gemäß diesem Gesetz sind Eigentümer, die vor der Enteignung mehr als 50 Hektar Ackerland, Heuwiesen und Weideland besaßen und nach den bisherigen o. a. Restitutionsgesetzen nur bis zu 50 ha beantragen konnten, nunmehr berechtigt, von den Flächen, die jetzt als Weideland und Heuwiesen gelten, die Differenz zu bekommen; eine Differenz, die aber insgesamt mit dem schon rückerstatteten Boden 100 ha nicht überschreiten darf. Die Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen seit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 193 vom 25. Juni 2007, d. h. bis zum 26. August 2007, bei den zuständigen Bürgermeisterämtern gestellt werden.
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