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29. August 2005

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Dringender Handlungsbedarf: Eigentumsrückgabe in Rumänien beantragen!

In Rumänien wurde das Gesetz Nr. 247/2005 über die Reform in den Bereichen Eigentum und Justiz verabschiedet. Die sehr knapp bemessenen Antragsfristen boten den ehemaligen Eigentümern und deren Erben eine allerletzte Chance, bis zum 22. September Ansprüche auf Boden- und Waldrückgabe bzw. Entschädigung geltend zu machen. Diese Frist wurde durch einen Dringlichkeitserlass der rumänischen Regierung bis zum 30. November 2005 verlängert. Wolfgang Wittstock, ehemaliger Parlamentarier und derzeitiger Verlagsleiter der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien, erläutert im Folgenden das Gesetz und die Möglichkeiten, die es auch den ausgewanderten Siebenbürger Sachsen bietet. mehr...