Ergebnisse zum Suchbegriff „Europaeisches Nachlasszeugnis“
Artikel
Ergebnisse 1-2 von 2
Aktuelle Rechtsfragen zum Europäischen Nachlasszeugnis und Aussiedlerzuzug aus Rumänien
In jüngster Vergangenheit erreichen den Bundesrechtsreferenten des Verbandes wiederholt Anfragen von Landsleuten zum Europäischen Nachlasszeugnis (A) und zum Aussiedler-/Spätaussiedlerzuzug aus Rumänien nach dem BVFG (B). Hierzu nimmt der Bundesrechtsreferent wie folgt Stellung. mehr...
Neues EU-Erbrecht
Für Todesfälle ab dem 17. August 2015 regelt die bereits in Kraft getretene Erbrechtsverordnung der Europäischen Union (nachfolgend: ErbVO) die internationale Zuständigkeit von Gerichten bei der Abwicklung von Erbfällen neu, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Zum Nachweis des Erbrechts führt die ErbVO ein neues Dokument zum Nachweis des Erbrechts ein, und zwar ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ), in welchem – jedenfalls dem Prinzip nach – der deutsche Erbschein, das Testamentsvollstreckerzeugnis und die Bestallungsurkunde als Amtsnachweis des Nachlasspflegers zusammengefasst sind (Art. 62 ff. ErbVO). Letzteres soll helfen, grenzüberschreitende Erbfälle leichter anzuerkennen. mehr...