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1. September 2015

Verschiedenes

Neues EU-Erbrecht

Für Todesfälle ab dem 17. August 2015 regelt die bereits in Kraft getretene Erbrechtsverordnung der Europäischen Union (nachfolgend: ErbVO) die internationale Zuständigkeit von Gerichten bei der Abwicklung von Erbfällen neu, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Zum Nachweis des Erbrechts führt die ErbVO ein neues Dokument zum Nachweis des Erbrechts ein, und zwar ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ), in welchem – jedenfalls dem Prinzip nach – der deutsche Erbschein, das Testamentsvollstreckerzeugnis und die Bestallungsurkunde als Amtsnachweis des Nachlasspflegers zusammengefasst sind (Art. 62 ff. ErbVO). Letzteres soll helfen, grenzüberschreitende Erbfälle leichter anzuerkennen. mehr...