Ergebnisse zum Suchbegriff „Erben Rumaenien Erbschein“

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16. Januar 2023

Verschiedenes

Aktuelle Rechtsfragen zum Europäischen Nachlasszeugnis und Aussiedlerzuzug aus Rumänien

In jüngster Vergangenheit erreichen den Bundesrechtsreferenten des Verbandes wiederholt Anfragen von Landsleuten zum Europäischen Nachlasszeugnis (A) und zum Aussiedler-/Spätaussiedlerzuzug aus Rumänien nach dem BVFG (B). Hierzu nimmt der Bundesrechtsreferent wie folgt Stellung. mehr...

1. September 2015

Verschiedenes

Neues EU-Erbrecht

Für Todesfälle ab dem 17. August 2015 regelt die bereits in Kraft getretene Erbrechtsverordnung der Europäischen Union (nachfolgend: ErbVO) die internationale Zuständigkeit von Gerichten bei der Abwicklung von Erbfällen neu, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Zum Nachweis des Erbrechts führt die ErbVO ein neues Dokument zum Nachweis des Erbrechts ein, und zwar ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ), in welchem – jedenfalls dem Prinzip nach – der deutsche Erbschein, das Testamentsvollstreckerzeugnis und die Bestallungsurkunde als Amtsnachweis des Nachlasspflegers zusammengefasst sind (Art. 62 ff. ErbVO). Letzteres soll helfen, grenzüberschreitende Erbfälle leichter anzuerkennen. mehr...

1. April 2003

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Häuserrückgabe: Nachweisfrist erneut verlängert

Kurz vor Ablauf der bereits verlängerten Frist zur Einreichung der erforderlichen Nachweise in den laufenden Verfahren zur Rückgabe/Entschädigung enteigneter Häuser und Baugrundstücke (14. März 2003) wurde diese Frist von der rumänischen Regierung ein zweites Mal, und zwar bis zum 14. Mai 2003 verlängert. Diese Fristverlängerung gilt nur für Restitutionsverfahren, in denen der Antrag („notificare“) rechtzeitig vor dem 14. Februar 2002 gestellt wurde. mehr...

12. Juni 2001

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Fragen und Antworten zum Restitutionsgesetz (Teil III)

Zahlreiche beim Siebenbürgen- und Wirtschaftsreferenten der Landsmannschaft eingehende Anfragen bezüglich des rumänischen Restitutions- bzw. Entschädigungsgesetzes vom 8. Februar 2001 veranlassen Rechtsanwalt Detlef G. Barthmes dazu, an dieser Stelle zu einigen weiteren Fragen Stellung zu nehmen. Informationen zu dem Gesetz sind bereits in den Ausgaben dieser Zeitung vom 30. März 2001, Seite 4, 15. April 2001, Seite 7, und vom 15. Mai 2001, Seite 11, enthalten. Nach dem besagten Gesetz können in Rumänien bis zum 14. August 2001 Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von/für Immobilien (Gebäude und Baugrundstücke) gestellt werden, deren Eigentum zwischen 1940 und 1989 auf den rumänischen Staat übergegangen ist. mehr...