Ergebnisse zum Suchbegriff „Entschaedigungsgesetz“

Artikel

Ergebnisse 21-28 von 28

18. Mai 2012

Verbandspolitik

Entschädigung politischer ­Verfolgung

Die im Gesetz 221/2009 zur Entschädigung der Opfer politischer Verfolgung in Rumänien geregelte Frist zur Antragstellung auf Entschädigung für Opfer des kommunistischen Regimes beträgt drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Das Gesetz ist drei Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens am 11. Juni 2009, also am 14. Juni 2009 in Kraft getreten. Diese Frist läuft daher am 14. Juni 2012 ab. Betroffene oder nach deren Ableben der Ehepartner oder Nachkommen bis zum 2. Grad, die eine Antragstellung beabsichtigen, sollten Anträge noch rechtzeitig einreichen. mehr...

13. April 2011

Verschiedenes

Gespräch im Rumänischen Generalkonsulat Bonn

Zu einem Gespräch mit dem rumänischen Generalkonsul in Bonn waren am 17. März die Vertreter der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen des Verbandes der Siebenbürger Sachsen eingeladen. Generalkonsul Dr. Vlad Vasiliu konnte seitens der Landesgruppe den Vorsitzenden Rainer Lehni, den Stellvertretenden Vorsitzenden Günther Bartesch sowie die Öffentlichkeitsreferentin Heike Mai-Lehni in der Vertretung Rumäniens in Bonn begrüßen. mehr...

4. Februar 2002

Ältere Artikel

Anträge auf Häuserrückgabe nur bis 14. Februar!

Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von enteigneten Immobilien in Rumänien können nur noch bis zum 14. Febraur 2002 gestellt werden. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 10/2001 sind sämtliche Enteignungsmaßnahmen des kommunistischen Staates zwischen dem 6. März 1945 und 22. Dezember 1989 willkürlich und rechtswidrig. mehr...

14. November 2001

Ältere Artikel

Antragsfrist zur Häuserrückgabe um drei Monate verlängert

Die rumänische Regierung hat in einer Sitzung am 9. November beschlossen, die Antragsfrist zur Häuserrückgabe um weitere drei Monate, das heißt bis Mitte Februar 2002, zu verlängern. Um wirksam zu werden, muss der Dringlichkeitserlass noch im Amtsblatt der Regierung ("Monitorul Oficial") veröffentlicht werden. mehr...

2. November 2001

Ältere Artikel

Anträge auf Häuserrückgabe nur bis 14. November!

Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von enteigneten Immobilien in Rumänien können nur noch bis zum 14. November 2001 gestellt werden. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 10 vom 8. Februar dieses Jahres sind sämtliche Enteignungsmaßnahmen des kommunistischen Staates zwischen dem 6. März und 22. Dezember 1989 willkürlich und rechtswidrig. mehr...

17. Juli 2001

Ältere Artikel

Anträge auf Häuserrückgabe in Rumänien nur bis 14. August!

Achtung: Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von enteigneten Immobilien in Rumänien können nur noch bis zum 14. August 2001 gestellt werden! Auf den Rückgabeanspruch deutscher Aussiedler aus Rumänien und deren Erben weist die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 17. Juli 2001, Seite 4, hin. Praktische Tipps zur Rückgabe und Entschädigung enteigneter Immobilien in Rumänien sind der "Siebenbürgischen Zeitung" vom 30. März, 15. April, 15. Mai und 20. Juni 2001 zu entnehmen. mehr...

12. Juni 2001

Ältere Artikel

Fragen und Antworten zum Restitutionsgesetz (Teil III)

Zahlreiche beim Siebenbürgen- und Wirtschaftsreferenten der Landsmannschaft eingehende Anfragen bezüglich des rumänischen Restitutions- bzw. Entschädigungsgesetzes vom 8. Februar 2001 veranlassen Rechtsanwalt Detlef G. Barthmes dazu, an dieser Stelle zu einigen weiteren Fragen Stellung zu nehmen. Informationen zu dem Gesetz sind bereits in den Ausgaben dieser Zeitung vom 30. März 2001, Seite 4, 15. April 2001, Seite 7, und vom 15. Mai 2001, Seite 11, enthalten. Nach dem besagten Gesetz können in Rumänien bis zum 14. August 2001 Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von/für Immobilien (Gebäude und Baugrundstücke) gestellt werden, deren Eigentum zwischen 1940 und 1989 auf den rumänischen Staat übergegangen ist. mehr...

27. März 2001

Rumänien und Siebenbürgen

Das neue Häuserrückgabegesetz - Kommentar und praktische Tipps

Das rumänische Rückgabegesetz von Wohnhäusern, Betriebs- und Industrieanlagen ist nach Bekanntgabe im rumänischen Amtsblatt am 14. Februar in Kraft getreten. Aus dem Restitutionsgesetzentwurf wurde - nach jahrelanger Hinhaltetaktik postkommunistischer Interessengruppen - ein fragwürdiges Entschädigungsgesetz, das den kommunistischen Raub an unbeweglichem Eigentum teilweise legitimiert. Der Jurist Michael Miess erläutert im Folgenden die Bestimmungen und Antragsfristen des neuen Gesetzes und zeigt auf, was die Betroffenen tun sollten. Wenn alle Rechtswege in Rumänien erschöpft sind, kann sogar der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg angerufen werden. Weitere Infos beim Siebenbürgen- und Wirtschaftsreferenten der Landsmannschaft, siehe Adresse am Ende des Artikels. mehr...