Ergebnisse zum Suchbegriff „Bundesministerium Rechtfertigt Fremdrentenkuerzungen“

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21. Februar 2019

Verbandspolitik

Aussiedlerrente: Bundesarbeitsministerium erwägt Härtefallprüfung

Berlin - Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar per Mehrheitsbeschluss die Bundesregierung aufgefordert, die für Spätaussiedler geltenden rentenrechtlichen Vorgaben zu prüfen und bestehende Nachteile auszugleichen (siehe Eilmeldung: Bundesrat stimmt für Antrag zur Angleichung der Spätaussiedlerrenten). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun gegenüber der Siebenbürgischen Zeitung erklärt, einen Ausgleich über eine Fondslösung für Härtefälle anzustreben, analog zur Härtefallprüfung in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess. Eine entsprechende Regelung solle für die Gruppe der Spätaussiedler und jüdischen Kontingentflüchtlinge ab kommendem Jahr geprüft werden. Grundsätzliche Bedenken gegen eine Härtefallprüfung hat dessen ungeachtet Bundesaussiedlerbeauftragter Dr. Bernd Fabritius, da diese „nicht den Anforderungen an auch für Spätaussiedler zu schaffende Generationengerechtigkeit“ genüge. Indessen bekräftigt der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Banater Schwaben, Peter-Dietmar Leber, sich weiterhin engagiert einsetzen zu wollen für die gemeinsame Resolution der landsmannschaftlichen Verbände der Siebenbürger Sachsen, Banater Schwaben und der Deutschen aus Russland, die ungebrochen hohen Zuspruch verzeichnet. mehr...

11. Dezember 2018

Verbandspolitik

Bundesarbeitsministerium rechtfertigt Fremdrentenkürzungen

Berlin - Die Redaktion der Siebenbürgischen Zeitung hat in einer Presseanfrage vom 3. September 2018 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die durch die Fremdrentenkürzungen bedingte soziale Gerechtigkeitslücke kritisch hingewiesen und um Stellungnahme gebeten. In seiner Antwort vom 3. Dezember 2018 weist das BMAS auf den vom Bundeskabinett am 29. August 2018 beschlossenen Entwurf eines „Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ hin und listet eine Reihe von darin enthaltenen Verbesserungen auf: garantiertes Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent; garantierter Rentenversicherungsbeitragssatz bis 2025 bei höchstens 20 Prozent; verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung – Anhebung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge ab 2019; bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder; Entlastung von Beschäftigten mit geringem Verdienst. Von diesen Verbesserungen würden laut BMAS auch Aussiedler und Spätaussiedler profitieren, deren im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegte Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz in der deutschen Rente anerkannt werden. mehr...