Gästebuch - Änderung Staatsangehörigkeitsgesetz

21.11.2007, 13:55 Uhr

Peter Neumann aus Fellbach

Änderung Staatsangehörigkeitsgesetz

Der Beitrag in der Ausgabe vom 20.11.2007 der SZ hört sich gut an. Zu bedenken wäre aus meiner Sicht allerdings, dass die Einbürgerung in Deutschland die Anerkennung als Spätaussiedler voraussetzte und diese wiederum das "Bekenntnis der Zugehörigkeit zum Deutschtum". Setzt man mit einer auf eigenen Antrag erreichten Wiedereinbürgerung in Rumänien nicht die Anerkennung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsangehörigkeit aufs Spiel? Findige deutsche Behörden könnten die Bekenntnislage neu bewerten und damit auch die "Grundvoraussetzung" zur früheren Einbürgerung in Deutschland. Daher rate ich jedem vorsorglich trotz Gesetzesänderung eine "Beibehaltungsgenehmigung" zu beantragen.

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