Anrechnung der rumänischen Rente/ Steigerungsbeträge aus Höherversicherung

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Tim
schrieb am 25.09.2009, 12:20 Uhr
Hallo Gemeinde :-),

ich bearbeite seit geraumer Zeit die Rentenangelegenheit meines Vaters. Keine einfache Sache.

Dazu habe ich eine Fragen. Um den Sachverhalt verständlich zu machen, muss ich ein wenig ausholen.

Mein Vater, Rentner, war in Rumänien Militärmeister in Funkortbestimmung bei der Luftwaffe, und bekommt daher eine Pension nach rumänischem Recht. Diese wird, zu Recht, auf den Anteil der Rente nach dem FRG angerechnet. Soweit so gut.
Nach dem FRG wurde er in die Qualifikationsgruppe 3, Meister des Handwerks eingestuft, und das obwohl er nicht nur eine einjährige Meisterschule besucht hatte, sonder eine vierjährige Militärmeisterschule. Seine Qualifikation ist also die eines Technikers. Nun gut, die Sache haben wir so akzeptiert. Doch jetzt, bei der Gewährung der Rente nach dem FRG, bin ich der Meinung, dass ein erheblicher Teil der rumänischen Pension als Steigerungsbetrag aus einer Höherversicherung zu betrachten ist, und deshalb nicht angerechnet werden darf.

Und zwar, wie im rumänischen Rentenbescheid aufgeschlüsselt, die Teile, die aus Zulagen für die üblichen Einsätze unter erschwerten Bedingungen, für die Funktion, und als Zusatzrente bezahlt werden. Denn solche Leistungen werden nach dem FRG generell nicht gewährt, und sind deshalb m. E. gem. § 31 Abs. 1 S. 2 als Steigerungsbeträge aus Höherversicherung zu betrachten.

Das habe ich der Rentenbehörde in einem Widerspruchsverfahren auch so begründet. Die Antwort in der Ablehnung war, der § 31 Abs. 1 S. 2 bedeute, dass die rumänische Rente nicht auf nach deutschem Recht zu berücksichtigende Steigerungsbeträge aus Höherversicherung angerechnet werden darf.

Na, alles klar?!?!? Genau so ging es mir auch. Nach mehrmaliges Lesen verstand ich die Begründung so, dass, mal angenommen jemand bekommt aus Rumänien eine höhere Rente als die in Deutschland, die Anrechnung nicht auf die reine deutsche Rente erfolgen darf.

M. E. ist doch schon aus dem Satz 1 glasklar, dass NUR auf die Rente nach dem FRG angerechnet werden darf! Und wenn es so ist, dann bedeutet das, dass anders als die Behörde behauptet, im Satz 2 die Steigerungsbeträge nach rumänischem recht gemeint sind, oder?

Vielen Dank im Voraus.


Tim






Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.09.2009, 07:56 Uhr
Hallo Tim.

Hier hat zwar die Behörde mit deren Antwort auf Dein Argument recht (§ 31 Absatz 1 Satz 2 FRG meint sicherlich die deutschen Steiegerungsbeiträge aus Höherversicherung, auf die ein Ruhen nicht angewendet werden darf; das erkennst Du aus dem Wörtchen "auf"), ich würde trotz dem zu einer Klage raten. Du hast bisher falsch argumentiert und musst die Argumentation umstellen.

Das richtige Argument ist dasjenige der fehlenden "Zeitenkongruenz".

§ 31 FRG ist nur anzuwenden, wenn die aus dem Ausland gezahlte Leistung auf den gleichen Beitragszeiten beruht, die auch der zu ruhenden Rente nach § 31 FRG zu Grunde liegen. Bei Leistungen mit Entschädigungscharakter oder solchen einer ausländischen Zusatzrente oder Höherversicherung fehlt es an der Beitragszeitenkongruenz.

Weil es um einiges geht, würde ich nicht weiter selbst "probieren" und eher einen FRG-Spezialisten beauftragen. Bei geringen Einkommen kostet ein Klageverfahren nichts, weil dafür "Prozesskostenhilfe" vom Gericht gewährt wird. Dieses beantragt der Anwalt und Ihr habt nichts zu tun. Besprecht das vorher mit dem Anwalt.

Wenn Du möchtest, schicke mir die Unterlagen zu (besonders den Bescheid aus Rumänien, in welchem die Art der Leistung zu ersehen ist und den ablehnenden Widerspruchsbescheid).

ACHTUNG: die Klagefrist beträgt nur einen Monat nach Zugang des Bescheides. Zur Not selbst zur Fristwahrung Klage einlegen (schriftlich beim Gericht, ohne Begründung).

Grüße
Fabritius
Tim
schrieb am 30.09.2009, 15:12 Uhr
Hallo Fabritius,

und vielen Dank für deine Tipss und bereitschaft sich die Sachen anzuschauen. Wohin kann ich Dir die Unterlagen schicken? Kannst Du uns ggf vertreten?

Schöne Grüße
Fabritius (Moderator)
schrieb am 01.10.2009, 08:49 Uhr
Hallo Tim,

gerne kann ich das. Die Daten sind hier:

Anwaltskanzlei

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