ich hätte 3 Fragen:
1. Soweit ich es hier verstanden habe, der Antrag auf EU-Rente ist gerade die Ausnahme bei der Aufschiebung. Ich muss wohl jetzt beim Erstantrag meiner Erwerbsminderungsrente auch die Formulare V712 (Beschäftigungszeiten aus Rumänien), E207 (Wanderarbeiter?!) usw. ausfüllen. MUSS ich es?
2. Der Dt. Rentenversicherung habe ich schon meine Kontoverbindung gegeben. Jetzt habe ich hier ein Formular "A1446 SB" zum ausfüllen u.a. mit meiner internationalen Bankverbindung. Dieses Formular ist sehr international (finnisch, schwedisch usw.) und wurde mir als Innenblatt vom E207 gesendet. Es betrifft die Familienangehörigen, bei mir meinen noch aber getrennt lebenden Ehemann, der auch aus Siebenbürgen kommt aber in Deutschland lebt und arbeitet.
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3. Wie vermeide ich, im Fall der EU-Rente, die Komplikationen: keine gesonderte rumänische Rente, keine fiktiven Abzüge, usw.?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Ama