Wo finde ich den Gesetzestext bezüglich der Berechnung von Krankenkassenbeitrag, wenn zusätzlich zur Rente ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielt wird?
Wie wird ein zusätzliches geringes monatliches Einkommen unter 400€ in diesem Fall bewertet?
Wieso wird in diesem Fall auch Kapitaleinkommen bewertet?
Vielen Dank im voraus,
getkiss
Kassenbeitrag bei geringem zus. Einkommen
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getkiss
schrieb am 15.10.2008, 08:42 Uhr (am 15.10.2008, 08:43 Uhr geändert).
schrieb am 15.10.2008, 08:42 Uhr (am 15.10.2008, 08:43 Uhr geändert).
Hallo getkiss,
vieleicht kann Ihnen meine Antwort helfen. Im Sozialgesetzbuch (SGB) IV § 8 ist die Geringfügige Beschäftigung auch die geringfügige selbständig Tätigkeit deffiniert.Sogenannte Minijobs bis 400,00 Euro dies gilt auch für selbst. Tätigkeiten bis 400,00 Euro sind meines Erachtens nicht zu berücksichtigen. In den weiteren Paragraphen ab § 14ff das Einkommen usw.
SGB V - hier ist die gesetzliche KV definiert. Im § 7 wird auf die Versicherungsfreiheit von geringf. Beschäftigungen hingewiesen.
Gruß Tulpe
vieleicht kann Ihnen meine Antwort helfen. Im Sozialgesetzbuch (SGB) IV § 8 ist die Geringfügige Beschäftigung auch die geringfügige selbständig Tätigkeit deffiniert.Sogenannte Minijobs bis 400,00 Euro dies gilt auch für selbst. Tätigkeiten bis 400,00 Euro sind meines Erachtens nicht zu berücksichtigen. In den weiteren Paragraphen ab § 14ff das Einkommen usw.
SGB V - hier ist die gesetzliche KV definiert. Im § 7 wird auf die Versicherungsfreiheit von geringf. Beschäftigungen hingewiesen.
Gruß Tulpe
getkiss
schrieb am 18.10.2008, 18:34 Uhr
schrieb am 18.10.2008, 18:34 Uhr
Vielen Dank, Tulpe.
Muss mal selber nachschauen.
Schönes Wochenende
Muss mal selber nachschauen.
Schönes Wochenende
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