Sehr geehrter Herr Fabritius,
Rentenbeginn ist der 01.04.2008. Habe Aufschiebung der Leistungen aus Rumänien beantragt. Bescheid von Rentenbehörde kam mit einem fiktiven Abzug. Fristgerecht Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Heute kam erneuter Bescheid darin steht "die Berechnungsgrundlagen haben sich geändert". Die Rente ist neu berechnet worden. Und zwar wird jetzt der volle Betrag überwiesen ohne das ein Fiktivabzug abgezogen wird. Dies ist erfreulich für mich. Ein Absatz irritiert mich: "Aufgrund Ihres Widerspruchs vom 07.02.08 ist gem. § 86 a Abs. 1 SGG die aufschiebende Wirkung für die Zeit ab 01.04.08 durchzuführen. Dieser Bescheid wird nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahres." Meine Frage: muss ich beim Sozialgericht trotzdem klagen oder die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen? Vielen herzlichen Dank im Voraus.
FRG Widerspruch gegen Rentenbescheid
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Hallo: auf beide Fragen: ja, nach Ablegnung des Widerspruches. Bis dahin gilt die aufschiebende Wirkung automatisch. Im Klageverfahren muss sie beantragt und begründet werden.
Viele Grüße
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