erster Erfolg in Sachen Fiktivabzug
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Das Sozialgericht LAndshut hat in einer Entscheidung vom 10.12.2007 festgestellt, dass die Rentenbehörde die in Deustchland gewährte Altersrente auch bei Verschiebung des Leistungsbeginns in Rumänien ohne Abzug gem. § 31 FRG zahlen muss, so lange aus Rumänien keine Rente bezogen wird. Da die Rentenbehörden dieses Urteil sicher mit Rechtsmitteln angreifen werden, ist es zwar nur ein erster Erfolg, aber der ist es. Er soll Betroffenen Mut machen, sich gegen die rechtswidrige Taktik der Rentenbehörden zur Wehr zu setzen.
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