Ein Frage: Muss die in Rumänien gezahlte Rente (Entschädigung) für die 1945 verschleppte deutsche Minderheit aus Rumänien bei der AOK gemeldet werden?
Oder ist es die Entschädigung für politische Verfolgung und wird nicht angerechnet?
Wer kann helfen?
Danke
Rente/Entschädigung für Russlandverschleppte
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Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.10.2012, 08:47 Uhr (am 05.10.2019, 08:30 Uhr vom Moderator geändert).
schrieb am 11.10.2012, 08:47 Uhr (am 05.10.2019, 08:30 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo.
Das hängt davon ab, welche Leistungen in Deutschland bezogen werden. Bei der AOK kann ich mir eine Meldepflicht eigentlich nur vorstellen, wenn jemand in der freiwilligen KVDR drinnen ist, dann könnte daraus eine Beitragspflicht in der Krankenversicherung entstehen (die Rente aus Rumänien könnte als Einkommen bei Berechnung des KV-Beitrages berücksichtigt werden). Müsste man aber genauer prüfen, je nach dem um welchen Fall es geht.
Der Rentenbehörde muss diese Zahlung nicht gemeldet werden, weil sie nicht "auf Grund eigener Beitragsleistung" sondern als Entschädigung erfolgt und daher gem. §31 FRG anrechnungsfrei bleibt.
Wenn jemand Sozialhilfe bezieht, dann müsste er sie wohl melden, weil es ja Geld ist, das zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Das Sozialamt darf die Leistung aber NICHT anrechnen, weil es eine privilegierte Entschädigung ist, die der Grundversorgung nach dem BVG entspricht.
Grüße
Das hängt davon ab, welche Leistungen in Deutschland bezogen werden. Bei der AOK kann ich mir eine Meldepflicht eigentlich nur vorstellen, wenn jemand in der freiwilligen KVDR drinnen ist, dann könnte daraus eine Beitragspflicht in der Krankenversicherung entstehen (die Rente aus Rumänien könnte als Einkommen bei Berechnung des KV-Beitrages berücksichtigt werden). Müsste man aber genauer prüfen, je nach dem um welchen Fall es geht.
Der Rentenbehörde muss diese Zahlung nicht gemeldet werden, weil sie nicht "auf Grund eigener Beitragsleistung" sondern als Entschädigung erfolgt und daher gem. §31 FRG anrechnungsfrei bleibt.
Wenn jemand Sozialhilfe bezieht, dann müsste er sie wohl melden, weil es ja Geld ist, das zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Das Sozialamt darf die Leistung aber NICHT anrechnen, weil es eine privilegierte Entschädigung ist, die der Grundversorgung nach dem BVG entspricht.
Grüße
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