Widerspruchbegründung

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Mamu
schrieb am 11.04.2012, 11:26 Uhr
Hallo, ich brauche Hilfe!
Schon vor Jahren habe ich aus Rumänien Auszüge aus den Lohnlisten an die Rentenversicherung eingereicht. Weil die Arbeitsjahre aus Rumänien trotzdem nur zu 5/6 angerechnet wurden, hatte ich Widerspruch eingereicht, der aber abgewiesen wurde. Begründung: in einigen Monaten erschienen mehr gearbeitete Tage als an Arbeitstagen möglich wären. Ein mir empfohlener "Berater" meinte daraufhin, es hätte keinen Sinn richterlich dagegen anzugehen, weil der damalige Richter scheinbar keine positiven Urteile fälle. Also lies ich es sein. Nun habe ich Altersrente mit 63 beantragt und reichte gleichzeitig noch eine ergänzende Bestätigung zu den vorhandenen Lohnlisten der alten Firma mit ein. Diese besagt, dass ich monatlich auch an einigen Sonntagen gearbeitet hätte. Antwort: leider wieder negativ, mit der Begründung, dass diese Bescheinigung nicht erkläre, aus welchen Gründen in einigen Monaten weniger Tage bestätigt würden, als unter Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen möglich wären. Weil gemäß der Erläuterungen des Arbeitgebers in den dort vorliegenden Lohnlisten lediglich Arbeitsstunden vermerkt wären, könne ein eindeutiger Rückschluss auf die tatsächlichen Arbeitstage ohnehin nicht gezogen werden.
Nun möchte ich darauf wieder Widerspruch einreichen. Mir fehlen aber gute Gründe zur Begründung, außer dass ich bei besagter Firma den praktischen Teil meiner Berufsausbildung gemacht habe und dort bis zu meiner Auswanderung gearbeitet habe.Leider erscheinen in den Lohnlisten auch nur ganz wenige Krankheitstage, was für die Mitarbeiter der RV suspekt erscheint und unglaubwürdig erscheint. Hat jemand Ähnliches erlebt? Was könnte ich als Begründung angeben?
Ich danke für jede Idee!
Mamu

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