Mir wurde, als in russischer Zwangsarbeit der Eltern Geborener, der Status als HEIMKEHRER im Sinne des § 1 Abs. 3 des HKG verliehen. Könnte es sein, dass ich dadurch von der
40%-Rentenkürzung ausgenommen werden kann? Wäre dankbar für
Infos oder juristischer Ansicht.
Heimkehrer
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