Hallo
Nachdem ich hier schon länger mitlese hab ich nun eine Frage?
Wie werden Arbeitszeiten nach dem Lyzeumsabschluss anerkannt: als Berufsausbildungszeiten oder als Arbeitszeit?
Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten
Arbeitszeiten nach Schulabschluss
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Die ersten Jahre nach Aufnahme einer Tätigkeit werden zwar als Pflichtbeitragszeiten (Arbeitszeiten) anerkannt, sind aber im Verlauf auch als Ausbildungszeit gekennzeichnet, weil eine Sonderbewertung damit verbunden ist.
Das Thema wurde hier bereits ausführlich auf dieser Homepage erörtert.
Grüße
Das Thema wurde hier bereits ausführlich auf dieser Homepage erörtert.
Grüße
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