Guten Abend!
Kann mir jemand sagen wie die aus der 40% Kürzung der Fremdrente resultierende eimalige Nachzahlung versteuert wird? Als Rente mit Ertragsanteil,oder als gewöhnliches Einkommen im Jahr der Überweisung?
Vielen Dank!
Besteuerung der Nachzahlung
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Hallo Emily,
normalerweise muß für die Versteuerung der jewilige Ertragsanteil des Jahres berücksichtigt werden in dem der Rentenanspruch entstanden ist. d.H. bis 2004 der Ertragsanteil und ab 2005 50 % .
P.S: Sollte der Rentenanspruch verzinst sein müssen auch die Zinsen in der Anlage KAP angegeben werden.
Viel Spaß bei der "Stär"
normalerweise muß für die Versteuerung der jewilige Ertragsanteil des Jahres berücksichtigt werden in dem der Rentenanspruch entstanden ist. d.H. bis 2004 der Ertragsanteil und ab 2005 50 % .
P.S: Sollte der Rentenanspruch verzinst sein müssen auch die Zinsen in der Anlage KAP angegeben werden.
Viel Spaß bei der "Stär"
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