Leben und arbeiten in Sibiu als Frau mit 2 Kindern

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

chajajaghvali
schrieb am 26.06.2012, 15:01 Uhr
Hallo, ich heiße Maria, bin 29, habe zwei Kinder (7 und 6), studiere ab Herbst Soziale Arbeit (Master) mit Schwerpunkt "Intercultural relation and social Policy".
Nach Beendigung des Masters möchte ich gerne nach Sibiu, um dort zu leben mit meinen Kindern und möchte natürlich dort auch einen einigermaßen lukrativen Job finden....also zumindest so, dass ich davon mit zwei Kindern leben kann.

Ich habe gute und reichhaltige Erfahrungen in der Sozialarbeit mit Roma im In- und Ausland und könnte mir vorstellen, ín diesem Bereich weiter zu arbeiten und mich zu engagieren.
(Bitte auf rassistische äußerungen verzichten - jeder kann denken was er will, hier gehts um meinen geplanten umzug und die Arbeit in diesem Bereich läge mir am Herzen, kann aber auch eine völlig andere sein!)

Der Vater meiner Kinder ist Rumäne, die Kinder tragen seinen Familienamen ("Stoica" - klingt also auch rumänisch...d.h. die rumänischen Behörden werden es sofort schnallen, dass meine Kinder einen rum. Vater haben), wir haben aber keinen Kontakt mehr - er hat (Gerüchten nach) eine neue Familie. ist ne lange geschichte und jetzt auch egal in diesem Zusammenhang.
Ihr seht...es ist alles etwas komplex und nicht so einfach wie: mann , ledig, will auswandern, sucht Arbeit. Denn bei mir tun sich an dieser Stelle zwei bzw. gleich mehrere Fragen auf.
1.) Kann mir jemand einen Tip geben, wie und wo ich in Sibiu mit meinem Master-Abschluss Arbeit im sozialen Bereich oder sozialpolitischem Bereich oder, oder... finden kann? Ich spreche rumänisch, allerdings nicht fließend und eher die einfache rumänische "ländliche" Sprache...ich weiß aber auch, dass ich dies innerhalb kurzer Zeit aufholen kann und spätestens nach einem Jahr ein wirklich gutes rumänisch sprechen würde, weil ich mich auch jetzt in allem verständigen kann, nur eben nicht auf "intellektuellem Niveau"
2.) Wie sieht es aus mit den Sorgerechtsgeschichten bezüglich des rumänischen Vaters meiner Kinder? Die Kinder haben die deutsche Staatsbürgerschaft, deutsche Pässe, sind in Dtl. geboren und aufgewachsen bisher und hier in Dtl. bin ich allein sorgeberechtigt. Wie wäre das bei einem Umzug nach Sibiu? kann ich meine Kinder ungehindert anmelden in einer örtlichen Schule meiner Wahl oder brauche ich dazu die Zustimmung des Vaters?
Wäre ich in allen Entscheidungen bezüglich der Kinder immer vom Kontakt zum Vater abhängig oder gibt es eine relativ simple Methode, dies zu umgehen? Denn wie gesagt: Meine Kinder sind deutsche Staatsbürger und haben einen deutschen Pass - gilt dann das deutsche Recht?
3.) Wie läuft das mit der Versicherung?Ich müsste mich dann in RO neu versichern mit den Kindern?
4.) Gibt es hier Menschen,Frauen mit Kindern, die ähnliche Erfahrungen haben und mit ihren Kindern nach RO ausgewandert sind? Ich wäre sehr dankbar über Erfahrungsberichte! Vielen Dank!
Angel
schrieb am 08.07.2012, 12:57 Uhr
am besten wendest du dich direkt in Sibiu an :

Das Deutsche Generalkonsulat

Kontakt:

Telefon : (004)-0269- 20 62 11

Fax : (004)-0269- 20 62 99

E-Mail: info@hermannstadt.diplo.de


Adresse der Kanzlei :

Str. Lucian Blaga 15-17, 550169 Sibiu

Öffnungszeiten des Konsularreferats:

Montag - Freitag,

9:00 - 11:30 Uhr (Nachmittags nach Vereinbarung)



Kritikaster2012
schrieb am 08.07.2012, 15:42 Uhr (am 08.07.2012, 15:44 Uhr geändert).
Hmm, was Sie da so schreiben und zu wollen scheinen liest sich etwas unrealistisch, aber zumindest kompliziert.

Waren Sie jemals mit dem Kindesvater verheiratet? D.h. gibt es irgendwelche Obsorgevereinbarungen zwischen Ihnen?

Da der Vater Ihrer Kinder rumänischer Staatsbürger ist sind Ihre Kinder durch Geburt ebenfalls rumänische Staatsbürger geworden. Diese rumänische Staatsbürgerschaft (ob es darüber ein Papier gibt oder nicht ist rechtlich irrelevant) können Ihre Kinder erst mit Erreichen der Großjährigkeit aufgeben. Selbst mit Zustimmung des Vaters wäre das – wenn ich die diesbezüglichen Bestimmungen des rumänischen Staatsbürgerschaftsrechtes noch richtig in Erinnerung habe und die nicht in letzter Zeit novelliert wurden – nur dann möglich, wenn zuvor der Vater seine rumänische Staatsbürgerschaft aufgibt. Ohne Zustimmung des Vaters können Sie im Grunde genommen in Rumänien alles vergessen. Die deutsche Staatsbürgerschaft Ihrer Kinder ist innerhalb Rumäniens in diesem Zusammenhang ohne praktische Bedeutung. Ihre eigene Position ist seit dem EU-Beitritt Rumäniens einigermaßen gut geworden da Sie als EU-Bürgerin vor Diskriminierung durch die rumänische Rechtsordnung - theoretisch - geschützt sind. Früher war das oft ein Riesenproblem ...

Das - an sich sehr moderne und liberale rumänische Familienrecht (nahezu unglaublich, dass die Werbesbolschewiken ein derartig modernes Rechtskonstrukt zusammengebracht haben ... ) sieht ex lege die gemeinsame Obsorge beider Elternteile vor. Vater und Mutter sind gleichberechtigt. Eheliche oder uneheliche Geburt macht dabei keinen wirklichen Unterschied. Was auch logisch ist da ein Kind sowohl eine Mutter als auch einen Vater hat und beide die gleichen Obsorgeverpflichtungen wie auch die gleichen Erziehungsrechte haben sollen. Grundsätzlich mischt sich der rumänische Staat in die gemeinsamen Obsorge- und Erziehungsangelegenheiten der Eltern nur dann ein, wenn das Wohl des Kindes gefährdet erscheint. Wollen Sie den Kindesvater von der Obsorge ausschließen dann müssen Sie bei der Vormundschaftsbehörde entsprechend begründete Anträge stellen. Solange der Vater zahlt - wobei ich mir nicht sicher bin ob das wirklich relevant ist - und keinen nachweisbar negativen Einfluss auf das Wohl der gemeinsamen Kinder nimmt wird Ihnen das vermutlich nicht gelingen ... Das genaue Prozedere habe ich mir noch nie angeschaut und empfehle ich Ihnen einen in Familienrechtsangelegenheiten versierten lokalen Anwalt in Rumänien mit der Durchsetzung Ihrer Intentionen zu beauftragen. Alleine werden Sie da in der von Ihnen dargestellten Situation nur wenig bis gar nichts erreichen nehme ich an.

Sollte der Vater Ihrer Kinder rumänischer Zigeuner sein dann kann die Sache aus vielerlei rational nur sehr schwer für uns nachvollziehbaren Gründen „haarig“ werden. Stoika ist an sich ein häufig auch von Zigeunern verwendeter Name. Er dürfte in Rumänien kein „typischer“ Zigeunername sein. Er wird im deutschen Sprachraum häufig „Stojka“ geschrieben. Der Name dürfte sich vom slawischen Ausdruck für 100 ableiten der „sto“ lautet. Ein sehr bekannter Vertreter der Stojka Sippe ist der Zigeunermusiker Harri Stojka. Sollte diese Familienkonstellation vorliegen dann halte ich es für überaus unklug mit den Kindern nach Rumänien zu übersiedeln ohne zuvor eine „glasreine“ in Rumänien voll rechtswirksame Vereinbarung mit dem Kindesvater erzielt zu haben.

Ob sie eine solche Vereinbarung in der Praxis tatsächlich zu schützen vermag ist allerdings stark zu bezweifeln. Gehen Sie realistischer Weise davon aus, dass Zigeuner eine andere Auffassung von Recht und Ordnung haben (sie haben - so ihre Sippen noch funktionieren - durchaus auch solche Auffassungen und sind wahrscheinlich nicht weniger „moralische Menschen“ als dies Nichtzigeuner sind nur ist das eben die „passende Moral“ für einen nomadisierenden relativ kleinen Sippenverband und von den Rechtsvorstellungen einer postindustriellen hoch arbeitsteiligen modernen europäischen Gesellschaft unendlich weit entfernt ...) als wir mit unseren bereits seit mehreren Generationen hindurch atomisierten Familienstrukturen. Hurerei und Prostitution sind z.B. bei so einigermaßen in funktionierenden Familienverbänden lebenden Zigeunern nahezu unbekannt und werden in der Zigeunergesellschaft hart negativ sanktioniert so derartiges vorkommen sollte. Die Institution der (aus unserer Sicht) „Kinderehe“ soll u.a. vor solchem Lebenswandel schützen. Ich habe mich oft mit klugen Zigeunern über die vielen gravierend unterschiedlichen Auffassungen in all diesen Zusammenhängen unterhalten. Was die von sich gaben klang logisch und vernünftig, aber eben nur für Zigeuner die noch in funktionierenden Klans leben. Das ist nur mehr ein kleiner Teil der Zigeuner und wohl das allergrößte Problem im praktischen Zusammenleben mit diesen Menschen. Der traditionell lebende Zigeuner ist in seinem Verhalten durchaus kalkulierbar. Die kulturell zerbrochene von Zigeunern abstammende Existenz ist vielfach überaus schwierig „handzuhaben“ ...

Egal ob Zigeuner oder Nichtzigeuner, das rumänische Familienrecht kennt da selbstverständlich keinerlei Unterschiede (ob das für die Zigeuner wirklich „gut“ so ist wollen wir hier dahingestellt lassen ...) und folgt dem modernen Rechtssystemen zu Grunde liegenden Gleichheitsprinzip. In Rumänien werden Sie jedenfalls um eine juristisch einwandfreie Auseinandersetzung mit dem Kindesvater nicht herumkommen wollen Sie so einigermaßen ungestört Ihre Kinder erziehen. Wie bereits erwähnt wird die Durchsetzung dieser - auch der juristisch völlig einwandfreien – Vereinbarung für den Fall, dass der Kindesvater Zigeuner ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf große Probleme stoßen ...

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.