Darüber hinaus soll jeder einen Rechtsanspruch haben auf eine Prüfung, inwiefern die im Ausland erworbenen Qualifikationen mit den hiesigen vergleichbar sind. Maximal drei Monate darf dieses Verfahren dauern. "Das ist ein wichtiges Signal im Hinblick auf die Integration. Es war nie ein besonders starkes Zeichen, Bürgerinnen und Bürger mit qualifizierten Ausbildungen nicht in den Berufen arbeiten zu lassen, für die sie eigentlich ausgebildet sind. Es ist ein wichtiges Zeichen im Hinblick auf den Fachkräftebedarf", betont die Bildungsministerin.
Na, hoffentlich begreifen es auch die Arbeitgeber und erschrecken nicht wieder, wenn sie immer öfters Mustafa oder Msanaa oder ... in den Bewerbungsunterlagen lesen!