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Thema: Heiraten als Spaetaussiedler
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owu2005 Mitglied Beiträge: 1 Von:Deutschland, Muenchen 80807 Registriert: Mrz 2007
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erstellt am 05.03.2007 um 10:47 Uhr
Hallo,ich bin neu im Forum und suche Rat. Ich moechte im August heiraten und habe Schwierigkeiten die Notwendigen Papiere zu besorgen. Wie komme ich an meine original Geburtsurkunde. Ich habe nur eine notariell beglaubigte Abschrift, die vom Standesamt nicht anerkannt wird. Kann ich diese vom Rumaenischen Konsulat erhalten/beantragen? Sprechen die dort auch deutsch? Weiss jemand eventuell, wie man die verloren gegangene Spaetaussiedlerbescheinigung neu beantragen kann? Danke fuer die im voraus Hilfe! IP: gespeichert |
Erhard Graeff Moderator Beiträge: 335 Von:D, 80335 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 05.03.2007 um 11:59 Uhr
http://www.siebenbuerger.de/ubb/Forum11/HTML/000860.html IP: gespeichert |
hero_venus Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Mrz 2007
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erstellt am 12.03.2007 um 17:23 Uhr
Es sind jetzt einige Jahre her, dass ich vor dem gleichen Problem stand. Es gibt Städte, die akzeptieren auch eine beglaubigte Kopie, andere nicht. Es hängt vom Standesbeamten ab. Ich musste das Original beantragen. Habe das bei der Botschaft gemacht und irgendwann auch bekommen (es dauert Monate). Ich hatte dort angerufen und bin nicht persönlich hingefahren. Am Telefon melden die sich zwar rumänisch, aber sie können auch deutsch. Die zweite Altrenative ist, wenn jemand in Rumänien das für einen macht. Ich glaube aber, der braucht eine Vollmacht. (Kann man ja per Post schicken) Viel Glück.IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 12.03.2007 um 18:49 Uhr
Hallo zusammen.Ob eine "einfache" Heiratsurkunde (evtl Kopie) ausreicht, hängt auch davon ab, ob eine Anerkennung als Spätaussiedler vorliegt. Bei letzteren reicht auch die einfache Urkunde, ausländische Staatsbürger müssen eine neue Geburtsurkunde mit Apostille beibringen. Wenn die Spätaussiedlerbescheinigung verloren gegangen ist, kann eine Zweitschrift bei dem zuständigen Ausgleichsamt (am dem Wohnort, der nach der Einreise zuerst aufgenommen und wo das Verfahren durchgeführt wurde) beantragt werden. Viel Glück IP: gespeichert |