|
Autor
|
Thema: Volksgruppenvertrag 1940
|
serva0 Mitglied Beiträge: 128 Von: Registriert: Aug 2004
|
erstellt am 26.02.2007 um 09:43 Uhr
Bei der Verfassung des Beitrages zu den Geschichtefragen bin ich wieder einmal über den rumänisch deutschen Volksgruppenvertrag von 1940 "gestolpert". Weiß wer ob man den Vertragstext (unzensuriert und ohne "Verschönerungen") irgendwo im Internet finden kann? Ich kann ihn mir natürlich auch in einer Bibliothek ausheben, aber das ist mit relativ viel Zeitaufwand für mich verbunden. An sich wäre es auch eine Anregung derartige für das Schicksal der Siebenbürger Sachsen eminent wichtige Schriftstücke auf den siebenbürger sächsischen Internetseiten virtuell zugängig zu machen.
IP: gespeichert |
siebenschläfer Mitglied Beiträge: 39 Von:Nürnberg Registriert: Apr 2004
|
erstellt am 26.02.2007 um 11:17 Uhr
Hallo servaO,im Manierscher Heimatbuch von Friedrich Schneider, Eigenverlag, Wiesbaden 1991 ist folgendes zu finden: - Das Volksgruppen-Abkommen (Deutsch-rum. Protokoll)unterzeichnet am 30.8.1940 in Wien von Reichsminister Rippentrop und Außenminister Manoilescu - Das Volksgruppen-Gesetz (Dekret Nr. 830/1940) über die Konstituirung der Deutschen Volksgruppe in Rumänien, unterzeichnet am 20.11.1940 in Bukarest von Antonescu. Beide sind sehr kurz, d. h. es müsste sich um gekürzte Ausgaben handeln. Als Quellen gibt der Autor "Das Schicksal der Deutschen in Rumänien" aus der "Dokumentation der Verteibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa III." Seite 127E und 128 E. Desgleichen befindet sich im Manierscher Heimatbuch auch eine "lange Version" über das Abkommen zwischen der Reichsregierung und der Rumänischen Regierung hinsichtlich der Einreihung rum. Staatsbürger volksdeutscher Zugehörigkeit in die deutsche Wehrmacht-SS, unterzeichnet am 12.5.1943 in Bukarest von Manfred von Killinger und General I. Steflea. (Quelle: Dokument Nr. 2233, Military Tribunal Fall XI - Wilhelmstrassenprozess - Akten des Persönliches Stabes Reichsführer-SS, Folder 8). Vielleicht sind Dir diese Angaben nützlich. Gruß, siebenschläfer. IP: gespeichert |
serva0 Mitglied Beiträge: 128 Von: Registriert: Aug 2004
|
erstellt am 26.02.2007 um 11:57 Uhr
Diese Kürzungen ("zensuriert") und doch nicht ganz vollständigen, aber lange und vollständig erscheinenden ("Verschönerungen") Versionen von Dokumenten waren genau was ich in meinem Text als unerwünscht bezeichnet habe. Es kann doch für eine Organisation wie die, die diese Seiten betreibt, keine großartige Sache sein den Originaltext zu scannen und online zu stellen. Niemandes Urheberrecht kann dadurch verletzt werden. Für Staatsverträge und ähnliche Dokumente gibt es kein Urheberrecht. Ganz im Gegenteil: Derartige Dokumente sind zur öffentlichen Kundmachung (Promulgation) bestimmt. Transparenz täte Not. Jeder Siebenbürger Sachse sollte sich sein eigenes Bild machen können wie es zu den finalen Ereignissen gekommen sein könnte, die mutmaßlich zum Verschwinden der Siebenbürger Sachsen aus Siebenbürgen geführt haben. Es ist doch anzunehmen, dass Siebenbürger Sachsen imstande sind selber Texdokumente zu lesen. Oder müssen solche Dokumente zuerst von diversen "Heimatorganisationen" gesichtet und "aufbereitet" werden bevor man sie den "einfachen" Siebenbürger Sachsen "zumuten" kann? Jedenfalls danke für die Hinweise.
IP: gespeichert | |
Weitere siebenbürgische Diskussionsforen finden Sie auf den Seiten der Siebenbürgen Community Rokestuf.de
Kontakt | Siebenbürgen Rumänien Portal
Powered by Infopop www.infopop.com © 2000 Deutsche Version von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.46a
|
|
Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Karlstraße 100 · 80335 München · Telefon: 089/236609-0
Fax: 089/236609-15 · E-Mail: info@siebenbuerger.de
|
|
|
|