erstellt am 12.10.2006 um 22:24 Uhr
Hallo,
Ich bin gerade auf das Forum gestoßen , also neu hier.Ich bin 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger.
Ich bin 1987 in Bukarest geboren , und mit meiner Mutter 1989 nach Deutschland ausgewandert. Meine Mutter hat meine rumänische Staatsbürgerschaft abgelegt.
Wenn ich nun einen rumänischen Pass beantrage und somit meine Staatsbürgerschaft geltend mache , besitze ich deine Doppelte-Staatsbürgerschaft , oder?
Nun ist die Frage :
-Müssen alle Papiere geändert werden in denen "Staatsangehörigkeit" vorkommt ?
-Die Wehrpflicht ist ja abgeschafft worden , oder?
-Würde es einen Unterschied machen ob ich den Pass erst nach dem Beitritt zur EU beantrage?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
Mfg , tommis