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Thema: Als Doppelstaatsbürger zum Arzt in Rumänien?
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c51888 Mitglied Beiträge: 13 Von: Registriert: Feb 2004
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erstellt am 24.08.2006 um 08:35 Uhr
Bin ich als rumänischer Staatsbürger (Doppelstaatsbürgerschaft D/ROM) in Rumänien so wie früher immer noch berechtigt kostenfrei zum Arzt zu gehen? (Poliklinik oder Ähnliches?IP: gespeichert |
Josef Mitglied Beiträge: 51 Von:D- Nürnberg Registriert: Jan 2003
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erstellt am 24.08.2006 um 12:58 Uhr
Zitat: Original erstellt von c51888: Bin ich als rumänischer Staatsbürger (Doppelstaatsbürgerschaft D/ROM) in Rumänien so wie früher immer noch berechtigt kostenfrei zum Arzt zu gehen? (Poliklinik oder Ähnliches?
Hallo, wo lebst Du denn??? Nichts ist um sonst, nicht ein Mal der Tod, kostet das Leben. Kannst Du in D ohne Krankenkassenbeiträge zu zahlen umsonst zum Arzt? Servus, Josef [Dieser Beitrag wurde von Josef am 24.08.2006 editiert.] IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 24.08.2006 um 13:27 Uhr
Hallo, auch füher hat nicht etwa die Staatsangehörigkeit zu einem Arztbesuch in Rumänien berechtigt, sondern erst das Beschäftigungsverhältnis mit Zahlung von CAS-Beiträgen (CAS = Casa de asigurari sociale). Genau so ist es heute noch, auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Viele GrüßeIP: gespeichert |
c51888 Mitglied Beiträge: 13 Von: Registriert: Feb 2004
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erstellt am 24.08.2006 um 14:45 Uhr
Danke,Meine Frage lautet dann wohl eher: Besteht ein zebesitKrankenversicherunsbürgerschaftgsabkommen zwischen D und ROm, d.h. kann ich als in D gesetzlich Versicherter in ROM zum Arzt gehen ohne dafuer bezahlen zu müssen? Inwieweit spielt es eine Rolle dass ich auch die ROM-Staatsbürgerschaft besitze? Muss ich dies angeben? Dankeschön IP: gespeichert |
s.schuster Mitglied Beiträge: 94 Von:D 71332 Waiblingen Registriert: Mrz 2005
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erstellt am 24.08.2006 um 21:44 Uhr
Hallo Mir scheint da war einer noch nie beim Arzt in Rumänien.Ohne Moos nichts los heißt die Devise bei einem Arztbesuch in RO.Vor Jahren hatte ich mit meinem Vater einen Notfall und musste zum Arzt.Mein Vater hat auch eine Zusatz Ausland Krankenversicherung und ist auch doppelter Staatsangehöriger.Theoretisch sollte man die Behandlung selber zahlen und die Quittungen bei der Deutschen Versicherung geltend machen so ist die Regel, aber dann werden sie möglicherweise nur schlecht behandelt weil da der behandelnde Arzt leer ausgeht,darum ist es gut je nach ernst der Lage ein kleines Präsent vorzuweisen das öffnet immer noch viele Türen.Ich hoffe für sie das sie Gesund bleiben und wenn dann sollten sie nur Durchfall oder Grippe kriegen denn bei ernsthaften Sachen kann es teuer werdenSchöne Grüße! IP: gespeichert |
M-Power Mitglied Beiträge: 35 Von: Registriert: Sep 2001
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erstellt am 28.08.2006 um 21:26 Uhr
Zitat: Original erstellt von c51888: Danke,Meine Frage lautet dann wohl eher: Besteht ein zebesitKrankenversicherunsbürgerschaftgsabkommen zwischen D und ROm, d.h. kann ich als in D gesetzlich Versicherter in ROM zum Arzt gehen ohne dafuer bezahlen zu müssen? Inwieweit spielt es eine Rolle dass ich auch die ROM-Staatsbürgerschaft besitze? Muss ich dies angeben? Dankeschön
Zwischen Rumänien und Deutschland besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Vor Reiseantritt sollte man sich von der eigenen Krankenkasse in D den Auslandskrankenschein für Rumänien zuschicken lassen. Mit diesem ist theorethisch eine kostenfreie Behandlung in RO möglich (Sachleistungsprinzip). Die meisten Ärzte in Ro dürften den Schein jedoch nicht akzeptieren. Wenn es um größere Geschichten geht (z.B. Krankenhausaufenthalt wg. Unfall) könnte der Schein jedoch eine Hilfe sein. Auf jeden Fall sollte man, meiner Meinung nach, eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Doch Vorsicht!: Manche Versicherungen zahlen nicht für Schadenfälle, welche in Ländern eingetreten sind, deren Staatsangehörigkeit man besitzt! Also, das Kleingedruckte unbedingt lesen! Leistungsauschluß sollte nur bestehen für das Land in welchem man den ständigen Wohnsitz hat.
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