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Thema: Grundbucheintrag erfragen --wie ?
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anchen Mitglied Beiträge: 13 Von: Registriert: Jun 2005
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erstellt am 22.11.2005 um 22:07 Uhr
Kann man die Grundbucheinträge auch telefonisch erfragen oder ist das rechtlich nicht möglich? Mein Vater behauptet steif und fest, er wäre noch als Besitzer einer Hofstatt mit Grund im Grundbuch in SB eingetragen.Zwar ist er schon seit 1945 nicht mehr in SB ansässig, doch das dürfte an den Eigentumsrechten eigentlich nichts ändern. Unsere Verwandten haben den Hof bis in die Mitte der 80ziger bewohnt. Kann da jemand Auskunft geben? IP: gespeichert |
dracula Mitglied Beiträge: 52 Von:D-80686 münchen Registriert: Mai 2001
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erstellt am 24.11.2005 um 16:52 Uhr
Ich glaube man kann telefonisch nichts erfragen, aber wenn du jemanden dort kennst, kann er hingehen und es erfragen oder einen Auszug holen. Kann mich jetzt auch irren, aber dein Vater dürfte durchaus Recht haben. Der Eintrag verfällt ja nicht und von daher hat er durchaus noch gewisse Rechte, kommt aber drauf an ob er noch die Staatsbürgerschaft hat oder zumindest jemand aus der nächsten Verwandschaft (z.B. Du)IP: gespeichert |
Hamlescher Moderator Beiträge: 15 Von:D-71116 Gärtringen Registriert: Okt 2004
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erstellt am 24.11.2005 um 17:49 Uhr
Hallo Anchen,telefonische Auskünfte bei den Grundbüchern werden nicht erteilt. Es ist aber einfach, einen Grundbuchauszug zu bekommen. Das kann man auch über einen Bevollmächtigen machen lassen. Aus dem Grundbuchauszug ist dann ersichtlich, wer als letzter Eigentümer eingetragen ist. Sollte der rum. Staat eingetragen sein, ist wohl von einer Enteignung auszugehen. Wer den Hof bewohnt hat, ist dabei nicht maßgeblich. Möglicher weise hat der rum. Staat das Haus und das dazugehörende Grundstück weiter verkauft. Dann ist in der Regel nichts mehr zu machen. Dein Vater hätte bereits im Jahr 2001 die Möglichkeit gehabt, einen Restitutionsanspruch zu stellen. Allerdings ist die Frist hierfür im Jahre 2002 abgelaufen. Grüße Hamlescher IP: gespeichert |