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Thema: Aufenthalt in D/RO
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eveline Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Jan 2004
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erstellt am 17.03.2005 um 10:53 Uhr
Hallo Ihr Lieben,ich habe ein Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen. Mein Freund (Rumäne) ist grad zu besuch bei mir und kann bis mitte Mai hier bleiben, dann sind die 3 Monate rum. Wenn er wieder zurück nach Rumänien geht, darf er dann nach 24 h Aufenthalt in Rumänien wieder zurück oder erst nach 3 Monaten wieder? Jeder erzählt was Anderes. Welche Möglichkeit habe ich, dass ich ihn so schnell wie möglich wieder bei mir habe? Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten. Liebe Grüße an Alle IP: gespeichert |
goettinger Mitglied Beiträge: 221 Von:Göttingen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 17.03.2005 um 11:15 Uhr
Die Regelung besagt:"Sie benötigen auch weiterhin ein Visum, wenn Sie sich länger als 90 Tage im HALBJAHR in den Schengen-Ländern aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten." Quelle: http://www.bukarest.diplo.de/de/willkommen/visa/visainfo.html Mit "Halbjahr" sind (schätze ich) 6 Monate gemeint und nicht das Kalenderjahr. Insoweit könnte dein Freund erst 6 Monate nach der Ausreise wieder (ohne Visum) einreisen und nicht am 01. Juli. Zur Sicherheit kannst du ja hier nachfragen: Visastelle Telefon: +40-269-214 166 IP: gespeichert |
helmuthw Mitglied Beiträge: 7 Von:Bremen Registriert: Mai 2004
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erstellt am 17.03.2005 um 12:06 Uhr
Ich kann keine genauen Quellen nennen, aber ca. vor einem Jahr hatte ich ähnliche Probleme mit meiner Frau und habe mich hier in D bei der Ausländerbehörde interessiert. Es ist so dass für jede in Schengener Staaten verbrachten 90 Tage muss man andere 90 außerhalb verbringen, außer man hat ein Visum. Es spielt keine Rolle ob die eine oder andere 90 Tage auf einmal oder mit zwischendurch Ein- und Ausreisen verbracht werden. Na ja, dann muß dein Freund halt 90 Tage warten, außer du kannst ihm monatliche ca. 500-600€ aufweisen(weiß ich nicht mehr genau), bzw. dadurch einen Unterhalt sichern.IP: gespeichert |