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Thema: Restitution - Achtung Anwälte!
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Roth Mitglied Beiträge: 3 Von:A-4030 Linz Registriert: Nov 2003
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erstellt am 02.11.2003 um 17:23 Uhr
In München sitzt ein Anwalt, der sich selbst als Restitutionsexperte bezeichnet und von "offiziellen Siebenbürgern" in Österreich als solcher empfohlen wurde. Dieser Anwalt kommt jedoch bei der Erfüllung seiner Aufträge über das Vorinkasso seines Honorars nicht hinaus. Darüber hinaus richtet er großen Schaden an, indem er Unterlagen untergehen läßt, Termine trotz Mahnung versäumt und Briefe oder andere Anfragen grundsätzlich nicht beantwortet. Ich suche andere Geschädigte, die sich zu diesem Thema mit mir austauschen wollen oder sich a einer Klage gegen diesen Herren und seiner Kanzleikollegen beteiligen.
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RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 02.11.2003 um 17:53 Uhr
Sehr geehrter Herr Roth, ich bin als Anwalt in München hier bekannt und fühle mich durch Ihre Vorwürfe völlig zu unrecht belastet. Ich bin weder Restitutionsexperte noch lasse ich die anderen Vorwürfe gegen mich gelten. Meine Gebiete sind andere (Sozialrecht, Strafrecht), in Restitutionssachen vertrete ich keinen einzigen Fall. Da diese in Rumänien erledigt werden müssen, weise ich immer darauf hin, dort (nicht in Deutschland) Anwälte zu beauftragen. Ich weise auf meinen Artikel "Vorsicht vor kriminellen Machenschaften" in der letzten SbZ hin. Ich bitte darum, allgemeine Vorwürfe, die rufschädigend sind und nicht belegt werden, hier zu unterlassen. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Bernd Fabritius Rechtsanwalt IP: gespeichert |
Roth Mitglied Beiträge: 3 Von:A-4030 Linz Registriert: Nov 2003
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erstellt am 02.11.2003 um 20:44 Uhr
Sehr geehrter Herr Doktor Fabritius,gerne bestätige ich, dass ich in meinem Beitrag nicht Sie gemeint habe! Zweck meines Beitrages ist einfach, 1. die negativen Erfahrungen, die ich gemacht habe, anderen möglichst zu ersparen 2. andere Geschädigte zu suchen, um gegen die Kanzleigemeinschaft vorzugehen, die diese Verfehlungen zu verantworten hat. Es liegt mir fern, einen ganzen Berufsstand zu verunglimpfen!! Mit freundlichen Grüßen Mag. Gerhard Roth IP: gespeichert |
RA Fabritius Mitglied Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 03.11.2003 um 19:05 Uhr
Sehr geehrter Herr Magister Roth,ich danke für die Klarstellung. Ich würde empfehlen, schriftlich eine sehr bestimmt gefasste Erinnerung mit Bitte um Sachstand (unter Fristsetzung) an den oder die Kollegin zu senden. Wenn eine Antwort weiterhin ausbleibt (wovon ich nicht ausgehe), wäre - sofern Verfehlungen im Einzelnen belegbar wären - eine Mitteilung an die zuständige Anwaltskammer (Rechtsanwaltskammer München, Postfach 201665, 80016 München) sicher der bessere Weg, als ein "Aufruf" im Internet, der nur pauschal sein kann. Dadurch würde dem oder der betroffenen Kollegin die Möglichkeit gegeben, sich zu rechtfertigen oder Missverständnisse zu beseitigen, bevor im Internet eine rufschädigende Vorverurteilung erfolgt. Ich hoffe - losgelöst davon - dass Sie Ihr Anliegen in Rumänien baldigst zu Ihrer Zufriedenheit lösen können. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Bernd Fabritius Rechtsanwalt
[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 03.11.2003 editiert.] IP: gespeichert |
Roth Mitglied Beiträge: 3 Von:A-4030 Linz Registriert: Nov 2003
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erstellt am 03.11.2003 um 21:32 Uhr
Sehr geehrter Herr Doktor Fabritius,vielen Dank für Ihre Empfehlung, die ich bereits lange vor unserem Briefwechsel, leider erfolglos, veranlaßt habe. Ihren Tipp mit der Anwaltskammer werde ich allerdings gerne meinem neuen Anwalt, der die Angelegenheit nun bearbeitet, weitergeben. Nochmals vielen Dank und freundliche Grüße aus Österreich, Mag. Gerhard Roth IP: gespeichert | |