erstellt am 17.11.2006 um 18:25 Uhr
Sehr geehrte Damen und HerrenBenötige eine kurze Begriffserklärung:
Falls ein rumänischer Notar von mir ein Schriftstück "in forma autentica cu apostila" benötigt, was möchte er dann "auf Beamtendeutsch" von mir.
Apostille ist klar (Abkommen von Den Haag", aber wie unterscheidet sich die "Declaratie cu semnatura in forma autentica" von einer normalen "Unterschriftsbeglaubigung"?
Vielleicht weiß jemand Bescheid.
Danke und Grüße,
Michael