erstellt am 19.11.2005 um 04:44 Uhr
Liebe LandsleuteWenn auch für manche von Ihnen "ein alter Hut", möchte ich Sie doch bitten bezueglich Lastenausgleichforderungen Deutscher Ämter, einen sehr aufmerksamen Blick auf nachfolgenden, 2004 im SPIEGEL erschienenen Artikel zu werfen und daraus seine Schlüsse hinsichtlich zukünftiger Rechtsereignisse zu ziehen und hier Bewertungen dazu abzugeben.
Es sind nämlich genügend Fälle bekannt bei denen die Grundbücher der Gemeinden und Städte immer noch Parzellen und andere Immobilien (bebaut u. unbebaut) auf dem Stand der alten, nach Deutschland usw. ausgesiedelten Besitzer, lauten bzw. diese als Eigentümer eingetragen sind.
(Die juristische Kurzanfrage lautet dann meistens
"Herr Rechtsanwalt, das Haus/der Grund ist immer noch auf unserem Namen!"
bzw. man ist sich, wie unten Erwähnte Aussiedler aus Polen, einer solchen Möglichkeit gar nicht bewusst!
Die Einladung eines Anwaltes mit profunden Kenntnissen sowohl im Deutschen als auch im Rumänischen Privatrecht wäre deshalb extrem zu begrüßen um jenen, die HIER über den Tellerrand des (ohne Zweifel wichtigen!) Fremdrentengesetzes, NICHT hinausblicken können und zu elementarsten Grundprizipien der Rechtwissenschaften keine Auskünfte erteilen wollen mit dem Hinweis (als würde man sie beleidigen indem man Ihnen Kenntnisse der rumänischen Jurisdiktion unterstellt!) und sofort betonen ja "in DEUTSCHLAND studiert zu haben und auf Ansprechen des wichtigen Restitutionsgesetzes 10/2001 mit Repliken im tonus:
"Ihre Anfrage bezieht sich wohl auf rumänisches Recht (das deutsche Recht kennt kein Gesetz Nr. irgendwas)" bekommt.
Der Häufung der Fragen zum rumänischen Rechtssystem (ob zum Thema Eigentums-, Aufenthalts-, Staatsbürgerschafts-, Arbeits- sowie Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts wegen) befürworte ich deshaln in hohem Maße in diesem und/oder als eigenes Forum die Einbindung eines Anwaltes mit Kenntnissen des Systems der rumänischen Rechtsprechung (Eine gleichzeitige Vertrautheit mit dem Deutschen Privatrecht wäre natürlich zu begrüßen!)
Falls nicht dauernd möglich auch nur in Zeiten laufender Antragsfristen oder nach vorheriger Ankündigung, bspw. 1 Mal im Monat.
(Ich lese schon die Antworten und Beiträge lautend (überspitzt formuliert natürlich) "Woher nehmen und nicht stehlen", "Wer soll das bezahlen?", "Die Fragen der Rumänen zum Bleiberecht, Ausreisebestimmungen,... sind uns wurscht, dies ist das Portal der Siebenbürger Sachsen und nicht der Rumänen...", wobei zumindest Letzteres damit schnell mit den zahlreich entstandenen Misch-Ehen (sowie dem Argument das immer noch Landsleute aus Siebenbürgen zum Arbeiten, auf Besuch, usw. nach Deutschland kommen möchten und dabei Bestimmungen des Rumänischen Rechts zu beachten haben) entkräftet werden kann,
Aber zurück zum Thema:
Der interessante Spiegelartikel lautet:
Deutscher Ämterkrieg gegen Polen http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,316425,00.html
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Mit freundlichem Gruß,
Johann Schulz, JUS-Student
[Dieser Beitrag wurde von Guenther am 01.02.2006 editiert.]