erstellt am 08.02.2005 um 13:30 Uhr
Hallo liebe Landsleute,die letzten Zeitungsmeldungen bzgl. der doppelten Staatbürgerschaft haben mich sehr verunsichert. Vielleicht könnt Ihr mir in dieser Sache helfen?
Ich bin mit meinen Eltern 1981 ausgewandert. Wie ich von meinen Eltern erfahren habe, mußten wir noch vor der Abreise die rumänische Staatsbürgerschaft abgeben. Demnach sind wir als Staatenlose nach D eingewandert. Daraufhin bekamen wir sofort die deutsche Staatsbürgerschaft und die entsprechenden Vertriebenenausweise.
Im Jahr 1994 habe ich dann die rumänische Staatsbürgerschaft zurück erworben. Mein Hauptlebensmittelpunkt ist aber nach wie vor in Deutschland geblieben.
Da ich also seit 1994 eine doppelte Staatsbürgerschaft besitze, würde ich nun gerne erfahren, ob das mit dem neuen Gesetz in Konflikt steht.
Im Klartext: Muß ich jetzt Angst haben, daß mir die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird? Oder kann ich nach wie vor beide Pässe behalten?
Es wäre klasse wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte.
Herzlichen Dank.
Roby
[Dieser Beitrag wurde von Roby am 08.02.2005 editiert.]