erstellt am 29.04.2004 um 18:14 Uhr
Arbeitslosengeld II kommt ab 2005Beim Arbeitslosengeld II (Alg II) handelt es sich um keine Versicherungsleistung, sondern um eine Sozialleistung. Sie ist pauschaliert und wird nicht mehr in Abhängigkeit vom vorherigen Arbeitsentgelt gezahlt. Die Höhe der Leistung entspricht in der Regel dem bisherigen Sozialhilfeniveau. Es soll nur das Existenzminimum sichergestellt werden.
Der Leistungsanspruch kann entfallen, wenn der erwerbsfähige Hilfsbedürftige eine zumutbare Arbeit nicht annimmt. Den Erwerbsfähigen soll jede Arbeit zumutbar sein.
Grundsätzlich haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die mindestens 15 Jahre alt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet sowie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, Anspruch auf Alg II. Nach § 9 SGB II ist derjenige hilfebedürftig, der seinen Lebensunterhalt oder den Unterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Einkommen und Vermögen werden bei der Höhe des Alg II berücksichtigt. Einkommen und Vermögen sind dabei alle Geldeinnahmen mit Ausnahme der Grundrenten nach dem Bundesversorgungs- und Bundesentschädigungsgesetz. Auch das Einkommen des Lebenspartners aus Erwerbstätigkeit wird in die Berechnung das Alg II einbezogen, wobei allerdings ein Freibetrag abzuziehen ist.
Ein ergänzender Anspruch auf Alg II (bzw. Sozialgeld für Kinder) besteht nur, wenn das Gesamteinkommen unterhalb der Sozialhilfebedürftigkeitsgrenze liegt. Vom Einkommen sind Steuern auf das Einkommen, Pflichtleistungen zur Sozialversicherung sowie Vorsorgeaufwendungen und Beiträge im Rahmen der Riester-Rente abzuziehen.