GEMACH Mitglied Beiträge: 6 Von:A-8051 Graz-Gösting Registriert: Okt 2004
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erstellt am 02.11.2004 um 03:49 Uhr
Hallo Gundula!Melde Dich beim letzten Einwohnermeldeamt, dass Dir betreffend Deiner Halbschwester bekannt ist (die persönlichen Daten kennst Du ja), nimm einen Nachweis für Eure Verwandschaft und einen Personalausweis mit, und frage dort nach / weiter. Wenn man Dir die Auskunft, mit den Hinweis auf den Datenschutz verweigert, lasse Deinen Charme spielen und ersuche den Beamten um die Weiterleitung eines Briefes an die in seinem Computer gespeicherte Anschrift. Wenn der Beamte "Angst" hinsichtlich eines für die Empfängerin unangenehmen Textes haben sollte, lasse ihn den Brief lesen. Wenn er als Beamter, eventuell mit einem kleinen Begleitschreiben versehen, Deinen Brief (auf Deine Kosten) an Deine Halbschwester weiterleitet - ohne Dir Ihre Anschrift und Ihren jetzigen Namen bekannt zu geben - macht er sich NICHT strafbar! Aber es bleibt letztendlich seine "good will"-Entscheidung. Wünsche noch viel Erfolg. IP: gespeichert |