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Thema: Studium von Rumänen in Deutschland
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wencor Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Feb 2004
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erstellt am 08.02.2004 um 19:14 Uhr
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Studiums von Rumänen hier in Deutschland. Können sie grundsätzlich hier studieren und ist es ihnen dann möglich hier auch zu arbeiten um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen? Vielen Dank für Eure Antworten. wencorIP: gespeichert |
NicuMotronea Mitglied Beiträge: 4 Von:Deutschland, 86199 Augsburg Registriert: Aug 2003
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erstellt am 17.02.2004 um 08:23 Uhr
Hallo, aus meinen Erfahrungen kann ich folgendes weiter sagen: jeder Ausländische Abiturient kann hier in Deutschland studieren es sei - das Abitur wird hier voll anerkannt - und der zukunftige Student erhällt auf seinen entsprechend ausgefüllten Antrag an der gewünschen Uni, eine positive Antwort.Es gibt schon in Rumänien eine Menge Gymnasien, bei dehnen das Abitur hier voll anerkennt wird. Früher, um das Abitur anerkannt zu haben, brauchte man ein Studiumsjahr an einer Uni in Rumänien nachzuweisen. Mit der Arbeit wird es voraussichtlich erst nach 2007 vielleicht möglich sein. Es sei denn man hat einen befristeten Arbeitsvertrag als Gastarbeiter. Gruß Nicu IP: gespeichert |
lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 17.02.2004 um 10:21 Uhr
Hallo, behilflich ist da der DAAD(deutsche Akademische Austauschdienst). Zur Zeit dürfen rumänische Studenten 90 Tage bzw 180 Halbtage arbeiten(was immer das heißen mag, so die Regelung in Bayern)Natürlich müssen sie regulär an einer dt. Uni oder FH immatrikuliert sein. Aber ich dachte es gäbe Leute hier im Forum die noch detaillierter antworten könnten.....servus IP: gespeichert |
ulijh Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Feb 2004
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erstellt am 17.02.2004 um 16:44 Uhr
Hi, ich studiere im Moment in Trier, und hier gibt viele Rumänen. Die meißten finanzieren ihr Studium hier über das sogennante ERASMUS Programm. Es ist ein Teilstipendium für Auslandsstudierende.Vielleicht hilft dir das weiter.
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Birgit S Mitglied Beiträge: 76 Von:bei Augsburg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 18.02.2004 um 16:54 Uhr
Unser Au-pair Mädchen, das jetzt hier in Deutschland studiert, musste 1000 DM pro Monat vorweisen, damit sie ein Visum für Studienzwecke bekommt. Dieses Geld (12000 DM) musste auf ein Sparbuch eingezahlt werden, von dem sie monatlich eine gewisse Summe beheben konnte. Ob diese Regelung auch heute - nach 3 Jahren - immer noch ihre Gültigkeit hat und wir die Summe in € ausschaut (600€??), müsste ich sie fragen. Ihr Studium konnte sie mit dem rumänischen Abitur erst anfangen, nachdem sie einen Sprachkurs für zukünftige Studenten aus dem Ausland belegt hatte und die dazugehörige Prüfung erfolgreich bestanden hatte. Sie konnte übrigens - obwohl sie Ungarin ist - fließend deutsch sprechen. Ihr Studium finanziert sie, indem sie 90 Tage im Jahr arbeitet (mit Lohnsteuerkarte) und mit dem Geld auf dem Sparbuch. Jährlich wird überprüft, ob sie immer noch die Bedingungen erfüllt, bevor ihr Visum verlängert wird.IP: gespeichert |
lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 18.02.2004 um 17:50 Uhr
Hallo Birgit,diese "1000 DM Regelung" ist mir auch bekannt.(galt auf jeden Fall bis 2002 zur Euro Einführung) Aber sind Sie sich sicher, daß man dieses Geld für ein Ganzes Jahr auf ein Sperrkonto hinterlegen mußte. Ich kann mich an zwei Monate erinnern, sicher bin ich mir nicht. Gruß Lori IP: gespeichert |
Birgit S Mitglied Beiträge: 76 Von:bei Augsburg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 18.02.2004 um 20:29 Uhr
Ja, ich bin mir sicher! Man musste das Geld für den Zeitraum, für den das Visum ausgestellt werden sollte, vorweisen. Nachdem unser ehemaliges Au-pair möglichst Visum für ein ganzes Jahr erteilt bekommen wollte, musste sie eben die gesamte Summe aufbringen. Eine ziemlich schwierige Sache für Leute, die ihr Gehalt in Lei ausgezahlt bekommen. Es gibt noch eine zweite Möglichkeit, so ein Visum zu erhalten. Und zwar muss sich jemand bereiterklären, die Bürgschaft für den ausländischen Studenten zu übernehmen. Dieser Bürge verpflichtet sich, für sämtliche Kosten, die entstehen aufzukommen. Das sind nicht nur Kost, Quartier und Krankenversicherung, sondern auch Schäden, die verursacht werden, Abschiebekosten, falls sie nötig werden, Schulden des Studenten usw. usf. IP: gespeichert |
lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 18.02.2004 um 23:34 Uhr
Dankeschön,ich habe wohl etwas durcheinander gebracht,ich kannte nämlich jemanden die sowohl einen Bürgen als auch ein Sperrkonto aufweisen mußte. Und ich kann mich entsinnen, dass sie immer 1000DM auf diesem Konto haben mußten. Natürlich bekamen sie ein stipendium bzw. arbeiteten sie, so daß sie diese 1000DM nie verbrauchen konnten/durften/oder mußten! Danke nochmal!Gruß Lori IP: gespeichert |