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Thema: Ablegen der rum. Staatsbürgerschaft
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kaadt Mitglied Beiträge: 4 Von:Deutschland Registriert: Nov 2002
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erstellt am 03.11.2002 um 14:44 Uhr
Hallo, ich versuche, inzwischen schon etwas verzweifelt, herauszufinden wie ich meine rumänische Staatsbürgerschaft ablegen kann. Ich bin 1981 in Rumänien geboren und mit meinen Eltern 1989 nach Deutschland ausgewandert. Somit habe ich jetzt die rumänische und die deutsche Staatsbürgerschaft. Was genau müßte ich denn veranlassen um die rumänische Staatsbürgerschaft abzulegen? Welche Unterlagen brauche ich und wieviel kostet mich das?IP: gespeichert |
RA Hamlescher Mitglied Beiträge: 47 Von:D, 71116 Gärtringen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 03.11.2002 um 17:53 Uhr
Hallo lieber kaadt, Sie müssen einen Antrag auf Entlassung aus der rumänischen Staatangehörigkeit bei der rumänischen Botschaft in Berlin oder dem rumänischen Konsulat in München stellen. Dort erfahren Sie genauestens, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Kosten entstehen. Der Antrag wird dann in Bukarest von dem zuständigen Ministerium bearbeitet und nach dem Beschluss über die Entlassung wird dieser noch im rumänischen Amtsblatt (Monitorul Oficial) veröffentlicht. Damit sind Sie dann nicht mehr rumänischer Staatsangehöriger und werden von der Botschaft eine entsprechende Bestätigung erhalten. Gruß HamlescherIP: gespeichert |
kaadt Mitglied Beiträge: 4 Von:Deutschland Registriert: Nov 2002
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erstellt am 04.11.2002 um 18:37 Uhr
Vielen liebeen Dank für Ihre schnelle Antwort.Sie haben mir wirklich sehr geholfen, schöne Grüße, KarinIP: gespeichert |
Will Mitglied Beiträge: 35 Von:Bielefeld Registriert: Nov 2000
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erstellt am 05.11.2002 um 00:16 Uhr
Zitat: Original erstellt von kaadt: Welche Unterlagen brauche ich und wieviel kostet mich das?
Hallo kaadt, die Kosten für die Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft läßt sich der rumänische Staat mit ca. 500 ,- € versilbern. Das ganze Verfahren dauert dann ein gutes Jahr und für die Entlassungsquittung, muß man dann, falls man diese haben will, 36 ,- € bezahlen. Gruß, Will
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Robert Administrator Beiträge: 751 Von:BRD Registriert: Sep 2000
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erstellt am 05.11.2002 um 01:22 Uhr
PRO - KONTRA doppelte Staatsbuergerschaft:Mich wuerde es interessieren was eurer Meinung nach für und was gegen ein ablegen der rum. Staatsbürgerschaft bzw doppelte Staatsbuergerschaft spricht!? IP: gespeichert |
goettinger Mitglied Beiträge: 221 Von:Göttingen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 05.11.2002 um 16:32 Uhr
Aus meiner Sicht spricht nichts für ein Ablegen der rumänischen Staatsbürgerschaft. Ausser vielleicht, dass es bei einer rechtmäßigen Verurteilung mit Haftstrafe in Rumänien unter Umständen schwierig sein dürfte das neue deutsch-rumänische Abkommen zu nutzen, welches (unter gewissen Umständen) eine Verlegung der zu verbüßenden Haftstrafe in das jeweilige Heimatland ermöglicht. Aber es gibt auch eine Menge Gründe die dafür sprechen (neben der Gebühr z.B. Grundbesitz in Rumänien möglich). Trotzdem denke ich, dass jeder das für sich entscheiden muss: und da ich mich z.B. sowohl in D als auch in RO "zu Hause" fühle (aus jeweils unterschiedlichen Gründen!) würde ich die rum. Staatsbürgerschaft nie ablegen sofern ich es nicht müsste. Das Land ist mir nicht egal und daher will ich zum Beispiel auch mein Wahlrecht wahrnehmen.IP: gespeichert |
Rennkuckuck Mitglied Beiträge: 6 Von:D-85748 Garching Registriert: Feb 2002
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erstellt am 16.11.2002 um 02:04 Uhr
Wer kann mir sagen, was auf meine Jungs zukommt, die von Geburt her beide Staatsbürgerschaften haben, z.B. in Sachen Wehrdienst?Gruß Rennkuckuck (rum.-orth. Leon) reti@rennkuckuck.de Veranstaltungen zum Thema Rumänien TV-Tips zum Thema Rumänien Mitfahrbörse von und nach Rumänien
Phorum Romania
[Dieser Beitrag wurde von Rennkuckuck am 16.11.2002 editiert.] IP: gespeichert |
getkiss Mitglied Beiträge: 1042 Von:D 81245 München Registriert: Okt 2001
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erstellt am 16.11.2002 um 11:33 Uhr
[QUOTE]Original erstellt von Rennkuckuck: [B]Wer kann mir sagen, was auf meine Jungs zukommt, die von Geburt her beide Staatsbürgerschaften haben, z.B. in Sachen Wehrdienst?Gruß Rennkuckuck (rum.-orth. Leon) Hallo Rennkukuck, solche Fragen stellt man normalerweise bei dem zuständigen Amt. Hier, im Web, erhalten Sie möglicherweise eine Antwort wie: "Ist doch klar, in beiden Ländern. Zu erst länger in Ro, dafür weniger intensiv, nachher in D, dafür aber muß die Zunge..." Nichts für Ungut, Gruß, getkiss
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Robert Administrator Beiträge: 751 Von:BRD Registriert: Sep 2000
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erstellt am 24.11.2002 um 19:48 Uhr
Zitat: Original erstellt von RA Hamlescher: ... Der Antrag wird dann in Bukarest von dem zuständigen Ministerium bearbeitet und nach dem Beschluss über die Entlassung wird dieser noch im rumänischen Amtsblatt (Monitorul Oficial) veröffentlicht. Damit sind Sie dann nicht mehr rumänischer Staatsangehöriger und werden von der Botschaft eine entsprechende Bestätigung erhalten.
und wie erfahren die deutschen Behörden, dass man nicht mehr "Rumäne" ist? Ich nehme mal an, dass diejenigen welche die rum. Staatsbuergerschaft ablegen, wert drauf legen notfalls in den Genuss der "vollen" Rechte (und Pflichten?) eines deutschen Staatsbuergers zu kommen. Ich denke da z.B. an folgende denkbaren Nachteile: Was passiert wenn ein Doppelstaatler -im Ausland ohne Ausweispapiere bleibt? -im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird? ... wird der Doppelstaatler in so einem Fall vom deutschen Staat zu 100% als deutscher Staatsbuerger gesehen? Sollten man den Nachweis über das Ablegen der rum. Staatsbuergerschaft nicht auch der Ausländerbehörde des Wohnortes zuschicken damit man aus der Ausländerkartei gestrischen wird? Was ist mit der Einbürgerungsbehörde, Standesamt, Einwohnermeldeamt? Ich habe keine Ahnung wie die deutschen Behörden reagieren, wenn ein Doppelstaatler im Aussland in Not geraet. Kennen die RA hier im Forum solche Faelle? Ich meine dennoch, dass in Sachen Doppelstaatlertum die Vorteile überwiegen. In welchem Land bekommt man heutzutage, mal so auf die Schnelle eine Staatsbuergerschaft? Und wenn eine Staatsbürgerschaft abgelegt wurde, bekommt man sie wohl nie mehr wieder... Aber wie Goettinger schon sagte, dass sollte jeder fuer sich selber entscheiden. IP: gespeichert |
goettinger Mitglied Beiträge: 221 Von:Göttingen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 25.11.2002 um 10:21 Uhr
Man erhält von der rumänischen Botschaft eine entsprechende Urkunde, die man dann den deutschen Behörden vorlegen könnte. Und übrigens ist es ein weit verbreiteter (wahrscheinlich durch die deutschen Behörden ) Irrglaube, dass ein "rein" Deutscher mehr Rechte hätte als ein Dopplestaatler. Laut Verfassung sind nämlich ALLE Deutschen Staatsangehörigen vor dem Gesetz gleich Zum Thema ohne Papiere im Ausland, verstehe ich nicht wo das Problem sein soll: erstens könnte ich ja dann meinen rumänischen Pass nutzen und könnte mich wieder zuhause in Ruhe um die Papiere kümmern und wenn ich beid verlieren würde, dann hätte ich natürlich die doppelte Chance, mir schnell neue Papiere zu besorgen. Und das Thema Autounfall: natürlich bin ich zu 100% deutscher Staatsbürger, was denn sonst? Und natürlich kann ich konsularische Hilfe in Anspruch nehmen. Was ich mir durchaus vorstellen kann wäre ein "Gemeckere" seitens der Behörden. Und ich muss sagen, dass ich keine Probleme damit habe (auch) in der "Ausländerdatenbank" geführt zu werden. Das ganze ist leider ein (ziemlich) typisches deutsches Problem: Die grosse Mehrheit der Staaten hat (meines Wissens) überhaupt kein juristisches Problem mit dem "Doppelpass" (z.B. Rumänien) IP: gespeichert |
seberg Mitglied Beiträge: 40 Von:Hessen Registriert: Okt 2002
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erstellt am 25.11.2002 um 13:23 Uhr
Wenn du mit rumänischem Pass in der Tasche in Rumänien einen Autounfall baust, dann pfeift dir die deutsche Botschaft etwas: deinen deutschen Pass kannst du dann vergessen und dich ausschießlich mit rumänischen Behörden herumschlagen! Also Vorsicht! Grundregel: haste rumänischen Pass, am besten gleich auch einen guten Anwalt in Rumänien dazu besorgen, die verstehen noch was von Wundern. Manchmal. [Dieser Beitrag wurde von seberg am 25.11.2002 editiert.] IP: gespeichert |
goettinger Mitglied Beiträge: 221 Von:Göttingen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 25.11.2002 um 17:35 Uhr
Ist das jetzt eine Meinungsäußerung oder ein Erfahrungsbericht, mit AZ und Datum belegbar??Aber ich habe vielleicht die Lösung. Die SbZ könnte ja eine offizielle Anfrage an die deutsche Botschaft in Bukarest richten und an das Auswärtige Amt mit der Frage: "Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt für Behauptungen einiger unserer Leser, dass einem deutschen Staatsbürger die kosularische Unterstützung in Rumänien verwehrt wird, sofern diese Person neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt?" IP: gespeichert |
hanzy Administrator Beiträge: 1805 Von:Heisede Registriert: Sep 2000
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erstellt am 25.11.2002 um 17:51 Uhr
Die konsularische Unterstützung seitens Deutschland wird wohl nicht verwehrt bleiben, doch kann der zweite Staat, egal ob es der rumänische oder ein anderer ist, mit gutem Recht darauf pfeifen... Ob dieser das auch tut hängt davon ab, wie lieb ihm die Beziehungen zu Deutschland sind.IP: gespeichert |
goettinger Mitglied Beiträge: 221 Von:Göttingen Registriert: Dez 2001
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erstellt am 25.11.2002 um 18:06 Uhr
Genau das meine ich auch!IP: gespeichert |
seberg Mitglied Beiträge: 40 Von:Hessen Registriert: Okt 2002
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erstellt am 25.11.2002 um 19:57 Uhr
Mein obiger Beitrag ist KEIN Erfahrungsbericht! Vielleicht gibt es tatsächlich mehr Spielraum und Verhandlungsmöglichkeiten im Ernstfall, insofern möchte ich mich korrigieren. Eine Anfrage bei der Botschaft finde ich sinnvoll.IP: gespeichert |