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Thema: Kommentar: Moralische Wiedergutmachung für Deportierte
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ackermann Mitglied Beiträge: 3 Von:BY, 80805 München Registriert: Apr 2005
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erstellt am 24.04.2005 um 19:58 Uhr
Ein ganz wesentlicher Aspekt in der Gewaehrung einer Entschaedigung gemaess Dekret 118/1990 AUCH fuer ehem. UdSSR-Zwangsarbeiter aus Rumaenien, die jetzt NICHT MEHR in Rumaenien leben, scheint mir bisher gar nicht angesprochen: wie verhaelt sich die Weigerung der rum. Regierung, diese Entschaedigungen auch fuer (jetzige) nicht-rumaenische Staatsbueger zu zahlen, mit den Rechtsgrundsaetzen der EU (insbesondere dem Gleichbehandlungsgebot), dessen Mitglied Rumaenien in 2006 werden soll? Ist irgendetwas darueber bekannt, ob und wie dieses Thema in den Beitrittsvertraegen, die demnaechst unterzeichnet werden, behandelt wird ? Oder wurden die Interessen der Betroffenen wieder mal von der deutschen Bundesregierung verraten? IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 25.04.2005 um 01:01 Uhr
Der Satz "Oder wurden die Interessen der Betroffenen wieder mal von der deutschen Bundesregierung verraten" enthält den Tadel, die Bunderegierung habe in den internationalen Beziehungen Interessen Betroffener, die sie zu vertreten habe, an wen oder was auch immer "verraten". Die "Frage" ist vermutlich rhetorisch gemeint und deshalb als Behauptung zu verstehen. Dabei bleiben folgende Gesichtspunkte unberücksichtigt: das deutsche Rentenrecht gewährt Deportierten im Falle der Aussiedlung für die Zeit der Deportation "Ersatzzeiten". Nun geht es nicht an, für den gleichen Sachverhalt zwei Leistungen zu erhalten. Demnach wäre eine rumänische Zahlung von der deutschen Leistung abzuziehen. Liegt das im Interesse der Deportierten? Der in der Kritik an der Bundesregierung forsche Herr Ackermann sollte aber auch bedenken, dass in keinem einzigen Fall eines Beitritts zur EU die Beitrittsverhandlungen auf Fragen der "Vergangenheitsbewältigung" erstreckt wurden, obwohl dies bei mehereren Staaten eine Rolle hätte spielen können. Diese Zurückhaltung aller EU-Staaten war wohlbegründet und wurde nicht nur von der Bundesregierung beachtet. Also: jede andere Position der Bundesregierung war in Europa nicht mehrheitsfähig. Das sollte Herr Ackermann umgehend zur Kenntnis nehmen. Axel AzzolaIP: gespeichert |
ackermann Mitglied Beiträge: 3 Von:BY, 80805 München Registriert: Apr 2005
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erstellt am 25.04.2005 um 10:18 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: .....bleiben folgende Gesichtspunkte unberücksichtigt: das deutsche Rentenrecht gewährt Deportierten im Falle der Aussiedlung für die Zeit der Deportation "Ersatzzeiten". Nun geht es nicht an, für den gleichen Sachverhalt zwei Leistungen zu erhalten. Demnach wäre eine rumänische Zahlung von der deutschen Leistung abzuziehen. Liegt das im Interesse der Deportierten?.... [/B]
???? Die nach deutschen Gesetzen gewaehrten Ersatzzeiten fuer die Rentenberechnung oder Entschaedigungen sind freiwillige Leistungen der BRD (genauso wie z.B. der Lastenausgleich). Diese Leistungen wurden und werden von der BRD OHNE Aufgabe etwaiger Ansprueche der Deportierten an die eigentlichen Schadensverursacher gewaehrt - es besteht daher selbst bei durchsetzbaren Entschaedigungszahlungen durch Rumaenien kein Rueckerstattungsanspruch oder Aufrechnungsanspruch. Folgte man der Rechtsauffassung des Hr. Azzola, dann muessten auch jene (wenigen) Rumaeniendeutsche, die NACH 1990 (d.h. dem Inkrafttreten des besagten Dekrets) aus Rumaenien ausgesiedelt sind, ihre dort erhaltenen entsprechenden Renten zurueckzahlen - oder werden diese auf ihre deutschen Renten angerechnet??? Weder die deutschen noch die rumaenischen Gesetze sehen eine solche Aufrechnung vor - Hr. Azzola liegt hier voellig falsch. Auch wurde zu keinem Zeitpunkt von den Deportierten individuell auf Schadensersatzforderungen gegenueber Rumaenien verzichtet - allein die Durchsetzung dieser Forderung war BISHER nicht moeglich bzw. aussichtsreich. Hier eroeffnet der Beitritt Rumaeniens zur EU voellig neue Aspekte. Zu diesem sachlichen Aspekt hatte ich eigentlich Kommentare erwartet, aber keine oberlehrerhaften Attitueden. Oder soll das nur kaschieren, dass der Mann entweder keine Ahnung hat oder er die Interessen des rumaenischen Staates vertritt? Si tacuisses, philosophus mansisses. IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 25.04.2005 um 10:45 Uhr
Die besagten "Ersatzzeiten" werden im Rahmen der FRG-Renten gewährt. Diese Renten schließen einen Bezug gleicher Leistungen aus Rumänien aus. Wer solch gleiche Leistungen gleichwohl aus Rumänien bezieht und dies in Deutschland nicht angibt, begeht einen Betrug. Zwischenstaatlich sind im Wege einer freien Vereinbarung schon vor 40 Jahren (also noch unter CDU-Herrschaft) alle wechselseitigen vergangenheitsbezogenen Forderungen für erledigt erklärt worden. Axel AzzolaIP: gespeichert |
lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 26.04.2005 um 08:23 Uhr
Zitat: Original erstellt von ackermann: Oder soll das nur kaschieren, dass der Mann entweder keine Ahnung hat oder er die Interessen des rumaenischen Staates vertritt? Si tacuisses, philosophus mansisses.
Hallo Herr Ackermann, ich darf mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen sonst droht mir Abmahnung...aber eine Funktion des Herrn Azzola ist uns aus der Print-SBZ bekannt...und wer von Iliescu einen Orden erhält...machen Sie sich selber darüber Gedanken. Zum eigentlichen Thema: Rumänien wurde in Straßbourg schon ein paar mal zu Zahlungen verurteilt(bin kein Jurist-aber es hatte mit der Nichtrückgabe von Immobilien zu tun)und ich bin der Meinung, dass Landsleute die Geld Zeit und Geduld aufbringen, konsequent ihre Ansprüche egal welcher Natur, durchsetzen sollten. Vielleicht schafft man es auf diese Art und Weise aus diesem Gebilde- was man schwer als Staat bezeichnen kann- einen Rechtstaat zu errichten! Gruß Lori IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 26.04.2005 um 12:34 Uhr
1. Die gegen meine Person gerichteten Angriffe übergehe ich wegen einem Mangel an Erkenntniswert. Gefragt war auch nicht nach einem Orden, sondern allein danach, ob es sich bei Leistungen für Ersatzzeiten um Renten- oder um Entschädigungsleistungen handelt. Die Antwort ergibt sich aus dem deutschen Recht und nicht aus dem Verhalten eines rumänischen Präsidenten.2. Anders verhält es sich mit rumänienfeindlichen Äußerungen auf der HP einer Landsmannschaft. Die Behauptung, Rumänien sei "ein Gebilde" das "man schwer als Staat bezeichen kann" ist eine skandalöse Herabsetzung, von der sich die Eigentümer dieser HP rasch und unmißverständlich distanzieren sollten. Axel Azzola IP: gespeichert |
Guenther Administrator Beiträge: 762 Von:Drabenderhöhe Registriert: Sep 2000
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erstellt am 26.04.2005 um 13:06 Uhr
Zitat: Original erstellt von Axel Azzola: Die Behauptung, Rumänien sei "ein Gebilde" das "man schwer als Staat bezeichen kann" ist eine skandalöse Herabsetzung, von der sich die Eigentümer dieser HP rasch und unmißverständlich distanzieren sollten.
Würden sich "die Eigentümer dieser HP" von jedem hier verzapften Blödsinn immer wieder distanzieren, hätten Sie wohl den lieben langen Tag nichts anderes mehr zu tun Es ist ja wohl klar, dass die hier im Forum getätigten Äußerungen nur die Meinungen des jeweiligen Beitragsschreibers darstellt... Zitat aus den Foren-Regeln: "Bitte beachten Sie, daß wir die Beiträge unserer Besucher und Mitglieder nicht online überwachen können. Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge. Jeder Verfasser von Einträgen ist als Autor selbstverantwortlich für seinen Beitrag." IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 26.04.2005 um 13:48 Uhr
Das mag ja alles sein, aber es gibt offensichtlich Unterschiede in den Schmerzgrenzen, wenn ich an das amtliche Verhalten gegen Popa und Danielis denke. Ist die Beleidigung eines Staates, mit dem die LM Kontakte pflegt, weniger bedeutsam als persönliche Beleidigungen der LM durch zwei Menschen, die vorher von mehereren Teilnehmern ganz ungerügt provoziert wurden? Wie auch immer: ein Stück Selbstverständnis wird ebenso durch Handeln wie durch Unterlassen verdeutlicht. Was schrieb neulich Herr Graeff? Dass man auf dieser HP antirumänische Äußerungen nicht dulden werde. Nun denn, Erhard Graeff. Axel AzzolaIP: gespeichert |
Erhard Graeff Moderator Beiträge: 335 Von:D, 80335 München Registriert: Okt 2000
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erstellt am 26.04.2005 um 18:21 Uhr
Hallo, Herr Professor, bitte um Nachsicht, dass ich auch arbeite und nicht fortwährend das Bildchen unseres Diskussionsforums auf der Mattscheibe stehen habe. Bin nun da und schließe mich Ihrem Wunsch an, Herr Lori möge seine Aussage bezüglich Rumänien zurücknehmen (kann man editieren ) Das hat nichts mit Beschneidung der Meinungsfreiheit zu tun. Ich finde die Äußerung einfach unnötig, wie einen Kropf. Sollten wir doch lieber nach dem Motto handeln "Wem nützt es, wenn ..." Ansonsten wünsche ich gute Diskussionen zu diesem Thema. Grüße Erhard GraeffIP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 26.04.2005 um 19:52 Uhr
Lieber Erhard Graeff, dass Sie viel zu arbeiten haben und Ihren Job gut machen, habe ich oft erlebt. Wenn mir der Administrator nicht so ärgerlich geantwortet hätte, wäre ich auch nicht auf den Gedenken gekommen, Ihren Namen ins spiel zu bringen. Vielleicht überdenkt der Administrator noch einmal seine Aussage auch unter dem Gesichtspunkt, dass nur ganz wenige Teilnehmer in nicht hinnehmbarer Weise entgleisen, weshalb schon punktuelle Interventionen einen hinreichenden Erfolg bewirken werden. Dabei geht es mir nicht um eine "Zurechtweisung" sonder nur um die Klarstellung, dass gewisse Äußerungen zu mißbilligen sind. Das reicht vermutlich. Das Internet ist auch Dritten zugänglich. Mit den besten Wünschen für das Pfingstreffen, an dem ich aus gesundheitlichen Gründen leider nicht teilnehmen kann und mit herzlichen Grüssen, Axel AzzolaIP: gespeichert |
riokardo Mitglied Beiträge: 885 Von:D 73614 Schorndorf Registriert: Mrz 2004
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erstellt am 26.04.2005 um 21:27 Uhr
Sehr geehrter herr Professor Azzola. Niemand hat Ihnen "ärgerlich" geantwortet, zumal der Admin auch noch ein entsprechendes smiley an seine Antwort angehängt hat, dessen Bedeutung Sie ja als alter, erfahrener Nutzer des Forums kennen sollten. Sie scheinen jedoch ein Problem mit den Admins zu haben: Niemand ruft fortwährend und andauernd nach ihnen wie Sie. Wir sind hier nicht im Kindergarten, wo dauernd irgendjemand erzieherisch eingreifen muß, nur weil Sie es so wünschen und Sie haben auch schon Dinge in dieses Forum reingeschrieben, die nicht ganz astrein waren, trotzdem hat niemand nach den Admins gerufen. Außerdem sind Sie ja in diesem speziellen Fall nicht der Staatsanwalt des rumänischen Staates und lori hat Sie persönlich gar nicht beleidigt. Oder fühlen Sie sich dem rumänischen Staat und seinen "Organen" dermaßen verpflichtet daß Sie hier die Attribute eines Staatsanwaltes freiwillig übernehmen? Sie leben ja nicht mehr in Rumänien, also was soll's, es gibt schon Leute wo im Falle einer Verunglimpfung oder Herabwürdigung des rumänischen Staates die nötigen Maßnahmen gegen den Betreffenden in die Wege leiten werden, kurz gesagt: Das ist nicht Ihr Bier, halten Sie sich da raus, niemand hat Sie zum Sittenwächter berufen, beschränken Sie sich nur auf's Thema, die Admins haben ihr Geschäft bis jetzt gut gemacht und ich traue ihnen es zu daß sie dies auch weiterhin gut machen werden, der einzige der sie andauernd mit (unnötigen) Hilferufen stört, sind Sie. Wünsche noch einen schönen Abend! ------------------ Heute schon geklickt? http://rickyschnell.de
[Dieser Beitrag wurde von riokardo am 26.04.2005 editiert.] IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 26.04.2005 um 23:31 Uhr
Ich bin nicht bereit, in einer Diskussion Beleidigungen hinzunhemen, die nicht meine Person betreffen. An letztere habe ich mich zwischenzeitlich geöhnt und weiß, dass meine Vorstellungen von einer Beleidigung von den Vorstellungen z. B. der Administratoren oder anderer Nutzer abweichen. Das ist mein Risiko, mit dem ich leben kann. Anders verhält es sich mit der Verunglimpfung jenes Landes, dem ich mich durch mein Herkommen noch immer verbunden fühle, mit antisemitischen Tendezen oder einem sachwidrigen Umgang mit der deutschen Vergangenheit in den Jahren 1933-45. Die Rüge von Beleidigunen gehört zur Sache. Schon deshalb wäre es geboten, von "persönlichen Empfehlungen" abzusehen. Der Beitrag des Administrators war "ärgerlich", weil die Argumente einer Prüfung nicht standhalten, also vorgeschoben sind. In Wirklichkeit geht es um unterschiedliche "Schmerzgrenzen". Schade. Axel Azzola IP: gespeichert |
ackermann Mitglied Beiträge: 3 Von:BY, 80805 München Registriert: Apr 2005
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erstellt am 27.04.2005 um 14:12 Uhr
Warum nur habe ich bei den Aeusserungen einiger Personen immer den Eindruck, dass sie am liebsten mit der Tricolore auf dem Sarg bestattet werden moechten - wobei damit nicht schwarz-rot-gold gemeint ist? Bei Loyalitaetskonflikten waere es wirklich mehr als an der Zeit, das das BMI (und die Laenderinnenministerien) mal nachschauen, wer noch die doppelte Staatsbuegerschaft besitzt und mal genauso reinen Tisch machen, wie es derzeit mit den Tuerken geschieht. Das wuerde von all den Zwitterwesen, die sich in und um die Landsmannschaften (nicht nur, aber auch ganz besonders der siebenbuergischen) gruppieren, doch mal ein klares Bekenntnis zu Deutschland und der FDGO erfordern - ohne wenn und aber, oder aber freiwillig - oder gezwungenermassen - den dt. Pass abgeben.
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seberg Mitglied Beiträge: 40 Von:Hessen Registriert: Okt 2002
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erstellt am 27.04.2005 um 14:37 Uhr
Das ist doch endlich mal ein echtes Hoch auf das deutsche Reinheitsgebot und ein Veto gegen jede Art von widerlichen Mischlingen. Bravo! IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 27.04.2005 um 16:05 Uhr
Die Rechtslage gilt auch für den furor teutonicus ackermann: natürlich dürfen alle Menschen, die im Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft über eine andere, den Behörden bekannte Staatsbürgerschasft verfügten, diese auch nach neuem Recht behalten. Ackermann irrt also. Was seit der letzten grundlegenden Änderung des Statsbürgerschaftsrechts nicht geht ist allein, auch heute noch die rumänische Staatsangehörigkeit zu beantragen und die Deutsche behalten zu wollen. Hierzu bedürfte es einer Sondergenehmigung, die aber kaum erteilt werden dürfte. Mit einem Bekenntnis zur "FdGO" hat das alles nichts zu tun. Das in aller Kürze. Vielleicht erklärt die Einzelheiten ein echter Sachse diesem furor teutonicus, ich bin ja nur Fachmann, aber selbstverständlich für ackermann et al. nicht vertrauenswürdig. Axel Azzola IP: gespeichert |